Für insgesamt 14 städtische Wohnbauplätze im allgemeinen Wohngebiet (WA) und 7 Mischgebietsbauplätze (MI)
Die Stadt Bad Rappenau schreibt städtische Bauplätze grundsätzlich öffentlich aus.
Im Baugebiet „Neckarblick“ in Bad Rappenau-Heinsheim gibt die Stadt insgesamt 3 Wohnbauplätze im Gebotsverfahren sowie 11 Wohnbauplätze im allgemeinen Wohngebiet und 7 Bauplätze im Mischgebiet jeweils per Einzelbeschluss des Gemeinderats ab.
Für alle Bauplätze außerhalb des Gebotsverfahrens gilt ein Festpreis von 330,00 €/m². Bewerbungen hierfür können ab dem 01.04.2026 eingereicht werden.
Einzelbeschlussverfahren
Im Einzelbeschlussverfahren können Sie sich auf folgende Bauplätze bewerben:
Wohnbauplätze (WA)
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3633 mit 587 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3634 mit 673 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3635 mit 731 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3636 mit 782 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3637 mit 442 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3638 mit 633 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3639 mit 501 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3640 mit 581 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3641 mit 439 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3642 mit 617 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3643 mit 497 m²
Mischgebietsbauplätze (MI)
Hinweis: Für die Bewerbung auf MI-Bauplätze ist ein Gewerbebezug nachzuweisen.
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3617 mit 583 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3618 mit 521 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3619 mit 485 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3620 mit 1.393 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3621 mit 790 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3644 mit 541 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3645 mit 480 m²
Bewerbung
Die Bewerbung kann ausschließlich per Post oder per E-Mail bei der Stadt Bad Rappenau eingereicht werden.
Stadt Bad Rappenau
Liegenschaftsamt
Kirchplatz 4
74906 Bad Rappenau
oder
Folgende Daten müssen Sie bei Ihrer Bewerbung angeben:
- Vorname, Name, Geburtsdatum
- Unternehmen (falls gewerblich)
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis muss beigelegt werden. Sollte die Finanzierungsbestätigung bzw. der bankbestätigte Eigenkapitalnachweis nicht vorliegen, kann Ihre abgegebene Bewerbung im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Der/die Bieter muss/müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
Die auf den Grundstücken mit der Flst.Nr. 3625, 3626, 3627, 3633, 3634 und 3635 errichteten Wohngebäude müssen mindestens 5 Jahre eigengenutzt werden.
Die Bauverpflichtung für alle Grundstücke beträgt 5 Jahre.
Den Bebauungsplan "Neckarblick" finden Sie hier.
Die Bewerbungsfrist im Gebotsverfahren beginnt am
01. April 2026 und endet am 31. Mai 2026.
ACHTUNG – Bewerbungen für die Bauplätze im Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim können NICHT, wie gewohnt, über die Internetplattform Baupilot abgegeben werden, sondern schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail wie oben angegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundstücksverwaltung
