Sperrmüllanmeldung und Abfallkalender 2026- Abfallwirtschaft geht digitalen Weg erfolgreich weiter

Seit 2017 bietet die Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn die Sperrmüllanmeldung als Online-Service an. Der digitale Weg ist im Vergleich zur Anmeldung über Sperrmüllgutscheine weniger fehleranfällig und schont Ressourcen. Und er kommt bei den Menschen an: Während die Online-Nutzerzahlen auch 2024 weiter gestiegen sind, ging die Verwendung des gedruckten Sperrmüllgutscheins stark zurück. Aus diesem Grund werden für 2026 keine Sperrmüllgutscheine mehr an die Haushalte des Landkreises verteilt.

Eine geringe Stückzahl der gedruckten Gutscheine wird indes bei den Bürgermeisterämtern auf Nachfrage erhältlich sein. Diese Exemplare sind in der Übergangsphase 2026 für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die keine Möglichkeit haben, Sperrmüll online zu beantragen. Online kann Sperrmüll unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/sperrmuell angemeldet werden.

Mit der Umstellung auf den digitalen Abfallkalender im vergangenen Jahr konnte bereits tonnenweise Papier eingespart werden. Für 2026 stellt die Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn die Termine und Kalenderblätter einschließlich der Termine für die Abholung der Gelben Tonne ab Mitte Dezember online bereit. Digital gibt es den Abfallkalender weiterhin unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/abfallkalender. Er steht bei Bedarf auch im pdf-Format zum Ausdrucken zur Verfügung. Personen, die keine Möglichkeit haben, den Abfallkalender online abzurufen, hilft das Kundencenter gerne telefonisch weiter unter der Rufnummer 07131 994398.

Alle Informationen rund um die Entsorgung – von Abfuhrterminen über Schadstoffsammlungen bis zu den Öffnungszeiten der Recyclinghöfe finden sich auch in der „Abfall-App Landkreis Heilbronn“. Infos zur App gibt es unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/abfall-app.


Neue Abfallbehälter werden verteilt - Start am 1. Dezember

Die neuen Abfallbehälter werden in Bad Rappenau, Gundelsheim, Offenau und Siegelsbach in der Woche von Montag, 1. Dezember, bis Samstag, 6. Dezember, ausgeliefert. In diesem Zeitraum werden Rest- und Bioabfallbehälter sowie Gelbe Tonnen verteilt. Die blauen Papiertonnen sind von der Umstellung 2026 nicht betroffen und werden daher im Rahmen dieser Verteilung nicht ausgeliefert.

Rest- und Bioabfallbehälter werden separat von der Gelben Tonne verteilt. Daher kann es vorkommen, dass auch innerhalb einer Nachbarschaft die Gelbe Tonne zeitversetzt zu den Rest- und Bioabfallbehältern geliefert wird. Bitte warten Sie daher den oben genannten Verteilungszeitraum ab, bevor Sie fehlende Behälter reklamieren.

Für Behälter, die nach dem 1. September bestellt wurden, kann eine Auslieferung bis Ende 2025 nicht garantiert werden. Es kann vorkommen, dass diese Behälter erst im Rahmen der Nachverteilung ab 20. Dezember bis Ende Januar 2026 nachgeliefert werden.

Weitere Informationen zur Behälterverteilung und zur Umstellung 2026 finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft unter www.aw-landkreis-heilbronn.de sowie in der AbfallApp Landkreis Heilbronn.


Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führer scheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristeten Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich gilt: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für alle Anderen gilt: Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a auf der Führerscheinkarte).

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Folglich gilt: Alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind, müssen als nächstes, nämlich bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Bitte beachten Sie: Durch die große Masse der Anträge dauert es im Schnitt mindestens acht Wochen, bis der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei hergestellt wurde. Umtauschanträge sollten daher jetzt gestellt werden, damit der neue Führerschein rechtzeitig vorliegt.

Der Umtauschantrag kann bei der Führerscheinstelle des Landratsamts oder auch direkt bei vielen Bürgerämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden. Erforderlich dafür sind:

  • Antragsformular
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihre Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins
  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Der aktuelle Führerschein (dieser wird bei Antragstellung befristet und muss dann bei Aushändigung des neuen Führerscheins nicht zurück gegeben werden).

Für den Umtausch von einem alten Kartenführerschein in einen neuen Kartenführerschein fallen Gebühren in Höhe von derzeit mindestens 11,20 Euro an. Für den Umtausch von einem Papierführerschein in einen Kartenführerschein fallen Gebühren in Höhe von mindestens 26,50 Euro an.

Die Umtauschanträge und weitere Informationen finden Sie unter www.service.landkreis-heilbronn.de in der Rubrik „Führerschein“ unter der Überschrift „Umtausch in den Kartenführerschein“.


Wichtige Informationen zum neuen Abfallsammelsystem - Neue Tonnen werden ab Oktober im Landkreis verteilt

Bald ist es soweit: Im Oktober beginnt im Landkreis Heilbronn die Verteilung der insgesamt knapp 350 000 neuen Restabfall- und Bioabfallbehälter sowie der Gelben Tonnen. Die Auslieferung erfolgt zwischen den Kalenderwochen 41 und 51 durch eine Spezialfirma für Behälterverteilung abschnittsweise nach Ortschaften. Rest- und Bioabfallbehälter werden dabei gemeinsam geliefert, die Gelbe Tonne wird separat, aber im gleichen Zeitraum verteilt. Auch innerhalb einer Nachbarschaft kann es daher vorkommen, dass die Behälter zeitversetzt geliefert werden. Die Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn bittet in diesem Fall vor einer Kontaktaufnahme um Verständnis und ein paar Tage Geduld. Auch ist zu beachten, dass es witterungsbedingt oder aufgrund anderer Umstände zu kurzfristigen Planänderungen kommen kann.

Wenn möglich ausreichend Stellplatz einplanen

Allein schon aufgrund der schieren Menge können die neuen Abfallbehälter bis zu ihrer Verteilung nur im Freien gelagert werden. Dadurch kann es zu leichten Verschmutzungen kommen. Der Zeitraum, in dem es bei einem Komplettaustausch naturgemäß zu einer Dopplung von Behältersätzen kommt, soll zwar bewusst kurz gehalten werden. Dennoch sollte in der Übergangszeit ausreichend Stellplatz für den alten und den neuen Behältersatz auf dem Grundstück eingeplant werden.

Die blaue Papiertonne ist bereits jetzt im Landkreis im Umlauf und wird im Rahmen der Auslieferung nicht verteilt. Die blaue Papiertonne kann wie bisher und auch über 2026 hinaus direkt beim zuständigen Abfuhrunternehmen bestellt werden.

Sammelaktion für alte Tonnen

Alle alten Rest- und Bioabfallbehälter (ausgenommen 1,1 m³-Container) können kostenlos und freiwillig Anfang 2026 im Rahmen einer Sammelaktion abgegeben werden. Das Abholdatum der alten Rest- und Bioabfalltonnen ist auf dem Etikett der neuen Behälter ersichtlich. Informationen zu weiteren Abgabemöglichkeiten ab 2026 folgen.

Wie wird in der Übergangszeit geleert?

Die neuen bechippten Abfallbehälter werden wie auch die Gelben Tonnen 2025 noch nicht geleert. Ab Januar 2026 werden an den jeweiligen Abfuhrtagen nur noch mit Ident-System ausgestattete Rest- und Bioabfallbehälter angenommen. Bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt die Leerung der bisherigen Abfallbehälter weiterhin über die im Jahr 2025 gültigen Müllmarken oder Banderolen. Die Gelben Tonnen leert ab 2026 im vierwöchigen Turnus der beauftragte Umweltdienstleister PreZero beziehungsweise in einigen Kommunen dessen Subunternehmer Remondis.

Wie werden die Behälter zugeordnet und wie wird abgerechnet?

Jeder Rest- und Bioabfallbehälter ist mit zwei Behälteretiketten ausgestattet. Auf dem Deckeletikett findet sich die Zuordnung zum Grundstück. Das seitliche Behälteretikett enthält die Behälternummer, die Zuordnung zum Grundstück oder Gewerbe und Informationen zum Behälter (Art und Volumen). Das seitliche Etikett darf nicht entfernt werden! Die Behälternummer wird später im Gebührenbescheid aufgeführt. Darüber können Grundstückeigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen und Betriebsinhaber Leerungszahlen beim Restabfall einzelnen Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zuordnen und abrechnen. Bei Bedarf können Behälter zusätzlich mit einem eigenen Aufkleber gekennzeichnet werden.

Besonderheiten bei Bestellungen und Stornierungen:

Bei Behältern, die nach dem 1. September 2025 bestellt werden, kann es vorkommen, dass diese erst im Rahmen einer Nachverteilung ab 20. Dezember bis Ende Januar 2026 ausgeliefert werden.
Da die Touren zur Auslieferung bereits geplant sind, kann es vorkommen, dass Abfallbehälter, die nach dem 1. September storniert werden, im Rahmen der Auslieferung von Oktober 2025 bis Januar 2026 trotzdem verteilt werden. Die Rückholung dieser Behälter erfolgt automatisch. Hierzu muss nichts mehr veranlasst werden.

Aktuelle Informationen zu den Auslieferungstouren und -zeiträumen gibt es unter www.aw-landkreis-heilbronn.de, per Push-Nachricht in der „AbfallApp Landkreis Heilbronn“ sowie in den Mitteilungsblättern der Kommunen.


Neue Öffnungszeiten beim Häckselplatz in Babstadt ab 14.08.2025

Ab sofort wird es an Samstagen auf dem Häckselplatz in Babstadt eine 30-minütige Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13 Uhr geben.

Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten:

  • dienstags 14 Uhr bis 16.30 Uhr
  • freitags 14 Uhr bis 16.30 Uhr
  • samstags 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr

Neuer digitaler Abfallwegweiser

Im Zuge der Umstellung auf ein neues Sammel- und Gebührensystem im kommenden Jahr und den damit einhergehenden Veränderungen, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb sein Informationsmaterial zur Abfallentsorgung angepasst. Auch online wurde das Informationsangebot aktualisiert.

Unter dem Reiter „Digitaler Abfallwegweiser“ finden Sie sämtliche Inhalte rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn auf einen Blick:

  • Informationen zu den Abfallbehältern
  • Abfuhrtermine (Abfallkalender und AbfallApp)
  • Entsorgungsmöglichkeiten
  • Anmeldung von Sperrmüll sowie Reklamationen
  • Informationsmaterial und Flyer zum Herunterladen

Gemeinsamer Familienwegweiser für Stadt und Landkreis - Alles Wichtige auf einen Blick

Wo bekomme ich Unterstützung als Schwangere oder werdender Vater? Welche weiteren Beratungsangebote gibt es? Wie beantrage ich Elterngeld? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt der neue Familienwegweiser, den die Koordinationsstellen Frühe Hilfen der Stadt und des Landkreises Heilbronn erstmals gemeinsam erstellt haben.

Übersichtlich in fünf Kapitel gegliedert, bietet die 90 Seiten starke Broschüre Informationen und Kontaktadressen für die ganze Bandbreite an Unterstützungsangeboten, die Familien in Heilbronn und im Landkreis zur Verfügung stehen.

Erhältlich ist der Wegweiser über die Rathäuser, lokal über das Aktionsprogramm Willkommens-besuche sowie über die Kooperationspartner der Koordinationsstelle Frühe Familienhilfen wie beispielweise Beratungsstellen und Familienzentren. Online kann er heruntergeladen werden über den QR-Code:

LRA Familienwegweiser QR code


Abfallkalender 2025

Ab 2025 gibt es den Abfallkalender nicht mehr wir gewohnt in Papierform. Er kann ab sofort digital über die Abfall-App des Landkreises (Anleitung zum Herunterladen der Abfall-App) oder als PDF hier heruntergeladen werden.


Ab Januar 2025 Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich

Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital eingereicht werden. Das Landratsamt nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies jedoch gesetzlich nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.

Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.

Für die ViBa-Nutzung ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Planverfasser, zum Beispiel den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Bund-ID für den Bauherrn wird auch benötigt, wenn der Bauantrag im Auftrag des Bauherrn vom bevollmächtigten Planverfasser eingereicht wird, da der Bauherr den Bauantrag offiziell freizeichnen muss.

Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Landratsamtes bereitgestellt.

Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.


Wöchentliche Sprechstunde der Behördenlotsen

Insgesamt 23 Ehrenamtliche wurden qualifiziert und bieten ihre Zeit und Expertise, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Zwischen 14 und 16 Uhr sind die ehrenamtlichen Lotsen jeden Mittwoch im Raum E 137 im Landratsamt Heilbronn anzutreffen.

Was bieten die Behördenlotsen?

Die ehrenamtlichen Behördenlotsen sollen die Integration und das Verständnis für die deutschen Behördenstrukturen und -prozesse erleichtern. Dabei bieten sie Hilfe beim Verständnis von behördlichen Schreiben und unterstützen beim Ausfüllen von Formularen für die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe),
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

Wer kann das Angebot nutzen?

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, die im Landkreis Heilbronn wohnen.

Es ist nicht gedacht für geflüchtete Menschen, die bereits durch die Flüchtlingssozialarbeit, das Integrationsmanagement für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt betreut werden.

Wann und wo sind die Behördenlotsen im Einsatz?

Die Behördenlotsen können ohne vorherige Terminvereinbarung zu den festgelegten wöchentlichen Sprechstunden im Landratsamt Heilbronn aufgesucht werden. Darüber hinaus sind zusätzlich weitere Termine geplant. Die Termine werden rechtzeitig über die Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Tätigkeit als Behördenlotse ist die Koordination der Behördenlotsinnen und Behördenlotsen per E-Mail an behoerdenlotsen@landratsamt-heilbronn.de erreichbar.

Die Maßnahme wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.


Umgang mit Wildtieren - Ausbreitung von Nutrias im Landkreis Heilbronn

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Nutrias im Landkreis Heilbronn wie auch im Rest des Landes angestiegen. Die ursprünglich aus Südamerika stammende Art, auch als „Sumpfbiber“ bekannt, wurde durch den Menschen eingeführt und kommt seit dem 20. Jahrhundert auch wildlebend in Deutschland vor. In Baden-Württemberg liegen die Verbreitungsschwerpunkte noch im Kraichgau, in der Rheinebene und am Bodensee. „Mit einer weiteren Zunahme des Bestandes ist zu rechnen“, sagt Kai Hagenbruch, Wildtierbeauftragter des Landkreises Heilbronn.

Auch wenn es dem heimischen Biber sehr ähnlich sieht, gibt es doch Unterscheidungsmerkmale. So ist beispielsweise der Schwanz des Nutria rund und fast unbehaart, während er beim Biber breit und platt ist.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht aber insbesondere in der Auswirkung auf die Umwelt.

Da das Nutria negativen Einfluss auf die heimische Artenvielfalt nimmt, ist es von der Europäischen Union als invasive gebietsfremde Art eingestuft worden. Dies kann sich sowohl durch Fraß an wertvoller Unterwasser- und Ufervegetation, Muscheln oder auch Wühlschäden an Dämmen, Deichen und unter Straßen äußern, erläutert der Wildtierbeauftragte.

Krankheitserreger wie Salmonellen oder Streptokokken können durch die Tiere ebenfalls übertragen werden. Um dem entgegenzuwirken, hat sich besonders die konsequente Bejagung unter anderem mithilfe von Fallen bewährt.

Die Bemühungen, Schäden durch Nutrias einzudämmen, kann aber jeder unterstützen. „Wichtigster Beitrag ist es, die Tiere nicht zu füttern“, betont Hagenbruch. „Insbesondere in Gebieten mit sonst eher geringem Nahrungsangebot erhöht das Füttern mit Brot oder Gemüseresten nachweislich die Zahl der Tiere und untergräbt so das Bestreben, die Ausbreitung einzudämmen.“

Für Fragen steht der Wildtierbeauftragte des Landkreises Heilbronn, Kai Hagenbruch, telefonisch unter 0160 96219100 oder per E-Mail an Kai.Hagenbruch@landratsamt-heilbronn.de zur Verfügung.


Waschbär und Fuchs im Landkreis: Tipps zum Umgang mit Wildtieren

Die Zahl der Waschbären ist in den vergangenen Jahren im Landkreis Heilbronn stark angestiegen. Die anpassungsfähigen Allesfresser nutzen neben Wäldern, Feldern und Park- und Gartenanlagen auch menschliche Siedlungen als Lebensraum. Ähnlich wie Amseln oder Igel finden sie in Wohngebieten gute Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten. Bei diesen günstigen Bedingungen ist es nicht möglich, die Tiere dauerhaft aus dem Siedlungsraum fernzuhalten.

Waschbären stammen ursprünglich aus Nordamerika und wurden durch den Menschen nach Europa eingeführt. Schnell eroberten sie den neuen Lebensraum und kommen mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands vor. In Baden-Württemberg liegt der Verbreitungsschwerpunkt derzeit noch im Nordosten. Mit einer weiteren Zunahme der Tiere ist zu rechnen.

Als Wildtier und nicht heimische Tierart dürfen Waschbären nicht gefördert werden. Der beste Schutz gegen ungebetene Gäste ist, zunächst einmal das Nahrungsangebot im Garten und am Haus so gering wie möglich zu halten. Besonders anziehend wirken leicht zugängliche Nahrungsquellen wie Futterstellen für Haustiere oder Vögel, offene Kompostbehälter oder Obst. Auch Geflügel und kleinere Haustiere wie Meerschweinchen und Kaninchen sind eine willkommene Beute.

Maßnahmen zur Absicherung des Grundstücks

  • Waschbären nicht füttern
  • Abfälle und Mülltonnen unzugänglich aufbewahren; wenn dies nicht möglich ist, die Behältnisse mit starken Spanngummis sichern und bestenfalls einen halben Meter von Kletterhilfen wie Zäunen, Zweigen und Mauern entfernt aufstellen.
  • Keine Speisereste auf dem Komposthaufen entsorgen (besser: geschlossene Kompostbehälter verwenden)
  • Futter für Haustiere oder Vögel nicht über Nacht im Garten oder auf der Terrasse belassen.
  • Obstbäume mit einem mindestens einem Meter hohen Blechring am Stamm gegen Hochklettern schützen. Fallobst sammeln und reifes Obst ernten.
  • Wertvolle Pflanzungen, Gartenteiche, Kaninchenboxen etc. mit einer Elektrozaun-Anlage sichern

Maßnahmen zur Sicherung des Hauses

Waschbären haben gerne auf Dächern ihr Tagesversteck. Angrenzende Bäume, Regenrinnen und Blitzableiter bieten Waschbären die Möglichkeit auf Hausdächer zu gelangen. Auch der Schornstein kann als Tagesquartier dienen.

  • Überhängende Bäume großzügig zurückschneiden
  • Anbringen von Blechabdeckungen mit einer Mindestbreite von einem Meter an Regerinnen und Blitzableitern
  • Metallgitter auf dem Schornstein anbringen
  • Katzenklappen nachts verschließen oder Klappen mit Schließfunktionen verwenden
  • Mögliche Schlupflöcher mit dauerhaften Baumaterialien schließen

Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Tierinfektionen

Waschbären nutzen bestimmte Plätze als „Toilette“ (Latrinen). Diese Plätze stellen eine potentielle Infektionsgefahr dar und sollte daher regelmäßig gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:

  • Kinder und Haustiere von diesen Latrinen fernhalten
  • Latrinen mit Mundschutz und Gummihandschuhen entfernen und Exkremente in fest verknoteten Plastikbeuteln über den Restabfall entsorgen, kontaminierte Flächen möglichst mit kochendem Wasser begießen
  • Direkt danach Hände waschen
  • Größere Latrinen im Haus (Dachboden) sollten von Fachpersonal beseitigt werden (Desinfektion, Abflammen mittels Gasbrenner)
  • Direkten Kontakt mit Waschbären vermeiden

Bei Waschbären und Füchsen im Landkreis Heilbronn wurde die Viruserkrankung Staupe nachgewiesen, die auch auf Hunde übertragbar ist. Durch eine ausreichende Grundimmunisierung sowie regelmäßige Auffrischungsimpfungen können Hunde gegen die Krankheit geschützt werden:

  • Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen und Impfschutz in der Tierarztpraxis überprüfen lassen
  • Direkten Kontakt mit lebenden oder toten Wildtieren vermeiden
  • Hunde daran hindern, Kot von Waschbären oder anderen Wildtieren aufzunehmen oder sich darin zu wälzen. Ggf. an der Leine führen

In den vergangenen Wochen wurden außerdem vermehrt Füchse beobachtet, die an der Fuchsräude erkrankt sind. Die parasitäre Wildkrankheit ist im Landkreis Heilbronn regional unterschiedlich stark verbreitet.
Die Räude ist eine durch Grabmilben verursachte Erkrankung der Haut, das mit einem starken Juckreiz einhergeht. Bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf verlieren die Füchse an den befallenen Körperstellen das Fell und die Haut zeigt deutliche Verkrustungen. Eine Übertragung auf Hunde ist möglich. Auch hier helfen ähnliche Gegenmaßnhamen wie bei der Staupe:

  • Bei Verdacht auf Erkrankung (Hund verliert auffällig viele Haare, kratzt sich stark) Tierarzt aufsuchen. Räude ist behandelbar
  • Direkten Kontakt mit Füchsen vermeiden
  • Hunde möglichst an der Leine führen und von Füchsen fernhalten
  • Stark erkrankte oder verendete Tiere beim zuständigen Ordnungsamt melden, nur im Ausnahmefall mit Handschuhen anfassen

Weitere Informationen sind auf dem Wildtierportal des Landes Baden-Württemberg sowie bei dem Wildtierbeauftragten des Landkreises Heilbronn, Kai Hagenbruch, telefonisch unter 0160 96219100 oder per E-Mail an kai.hagenbruch@landratsamt-heilbronn.de erhältlich.


Gelbe und rote Karten für Störstoffe im Bioabfall

Im Landkreis Heilbronn werden Sammelfahrzeuge eingesetzt, die mithilfe von Detektoren fehlerhaft eingeworfene Abfälle (Störstoffe) im Bioabfall erkennen. Der Grund: Diese Störstoffe beeinflussen den ganzen Vergärungs- und Kompostierungsprozess des organischen Materials im Bioabfall und müssen am Ende des Prozesses aufwendig aussortiert werden. Daher sollen die Detektoren dazu beitragen, die Qualität des Bioabfalls für eine hochwertige Kompostierung und Vergärung zu verbessern.
Störstoffe sind Materialien, die nicht kompostiert werden können. Dazu gehören Plastiktüten, Glas, Dosen, Kronkorken, Zigaretten, Asche, Medikamente, mineralische Kleintierstreu, Windeln, Binden, Staubsaugerbeutel, Fäkalien und Hochglanzpapier.
Die Biotonne wird vor der Leerung am Müllfahrzeug überprüft. Ein akustisches Signal zeigt dann die Störstoffe an. „Stellt das Fahrzeug verschmutzten Bioabfall fest, wird die Biotonne beim ersten Mal noch entleert, allerdings wird ein gelber Anhänger angebracht. Dieser informiert die Nutzer der Biotonne, dass nicht zulässige Materialien enthalten sind", erklärt Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die zum Einsatz kommende Technik hat sich andernorts bereits bestens bewährt“, erläutert Fischer weiter.

Biotonnenanhänger Quelle Landratsamt Heilbronn klein

Werden auch bei den Folgeleerungen wieder Abfälle festgestellt, die nicht in die Biotonne gehören, bleiben die Tonnen ungeleert stehen. Dann weist ein roter Anhänger auf die Beanstandung hin. Die Biotonne kann dann nachsortiert und bei der nächsten Leerung erneut bereitgestellt werden.
Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne sind auf der neuen Homepage der Abfallwirtschaft unter www.aw-landkreis-heilbronn.de zu finden.


Besuch der Zulassungsstelle nur mit Termin möglich

Seit August 2023 ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten.
Terminvereinbarung
Termine können über das Online-Terminsystem unter www.landkreis-heilbronn.de/aktuelle-informationen-zulassung oder telefonisch unter der Hotline 07131 994-559 gebucht werden.
Online-Dienste
Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Nähere Informationen zu den Online-Diensten sind hier abrufbar.


Pflegeheime im Überblick

Einen aktuellen Überblick über die Pflegeheime im Heilbronner Raum gibt die jetzt erschienene Neuauflage der Broschüre „Pflegeheime im Landkreis und in der Stadt Heilbronn“. In der 16. überarbeiteten Auflage sind die Angebote der Dauerpflege und Kurzzeitpflege aller 65 Pflegeheime im Stadt- und Landkreis Heilbronn mit knapp 4.500 Plätzen zusammengestellt und näher erläutert. In der Broschüre sind die detaillierten Preise und Zuzahlungen für eine Versorgung im Einzelzimmer angegeben. Der monatliche Zuzahlungsbetrag, der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufzubringen ist, liegt inzwischen im Heilbronner Raum im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthaltes bei durchschnittlich 2.700 Euro im Monat. Über die ersten vier Jahre steigt der Zuschuss der Pflegekasse an. Ab dem vierten Jahr im Pflegeheim liegt die Zuzahlung bei durchschnittlich 1.900 Euro.

Zu finden sind weitere Angaben über die einzelnen Einrichtungen, deren Ausstattung, Leistungen, besondere Betreuungsangebote für Demenzkranke, beschützte und geschlossene Wohnbereiche. Aufgeführt sind auch Angaben, ob das Essen direkt im Haus täglich frisch gekocht wird und ob kostenfrei WLAN zur Verfügung steht. Für Interessenten mit Migrationshintergrund gibt es Hinweise, welche Sprachkenntnisse bei Pflege und Betreuung zusätzlich zur Verfügung stehen.

Herausgegeben wird das Heimverzeichnis von Stadt- und Landkreis Heilbronn gemeinsam mit der AOK, AUDI BKK und der IKK classic. Das Pflegeheimverzeichnis ist in allen Geschäftsstellen der beteiligten Pflegekassen im Stadt- und Landkreis, bei allen IAV-Beratungsstellen für ältere Menschen im Landkreis und den Pflegestützpunkten der Stadt und des Landkreises erhältlich. Es liegt auch im Foyer des Landratsamtes und in den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn aus.

Die aktuellen Angaben sind in barrierefreier Fassung auf der Internet-Seite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de und auf der Internetseite der Stadt Heilbronn eingestellt.


Heizöllagerung in Schutzgebieten

Erweiterung der Sachverständigen-Prüfpflicht in Schutzgebieten für oberirdische Heizöltanks in Gebäuden

Stand: August 2023

Mit dem Inkrafttreten der neuen, nun bundesweit geltenden Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) zum 1. August 2017 sowie des Hochwasserschutzgesetzes II Baden-Württemberg zum 5. Januar 2018 und der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs „Gewässerschutz“ für Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2018, kommen auf die Betreiber von Heizöltanks in Schutzgebieten weitreichende Änderungen zu.

Bisher galt und gilt auch weiterhin:
Unabhängig von der Lage in oder außerhalb von Schutzgebieten unterliegen alle unterirdischen Heizöltanks sowie alle oberirdische Anlagen über 10.000 l der Prüfpflicht durch unabhängige Sachverständige.

Neu von Sachverständigen zu überprüfen:
Alle Heizöllageranlagen – unabhängig von einer Schutzgebietslage - mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 l, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden. Batterietanks, die gemeinsam befüllt und auch entleert werden (kommunizierende Behälter), gelten als ein großer Tank. Das Nenn-Volumen richtet sich nach der Herstellerangabe am Tank und nicht nach der vorhandenen oder üblichen Füllmenge.

Die weiterreichenden Sachverständigen-Prüfpflichten gelten nun auch ausnahmslos für alle Anlagen, die innerhalb eines rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebietes und/oder eines rechtskräftig ausgewiesenen oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes (HQ100) liegen und ein Gesamtvolumen von über 1.000 l aufweisen. Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen werden bei starrem Prüfzyklus alle 5 Jahre fällig und auch die ordnungsgemäße Stilllegung einer Anlage muss von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Eigentümer/Betreiber von Heizöllageranlagen, die noch nicht im Überwachungssystem erfasst sind, werden von der Behörde nicht zur Erstprüfung/Anzeige aufgefordert.

Es gehört zu den Betreiberpflichten, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen rechtzeitig und auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. Die Adressenliste der Sachverständigenorganisationen, die berechtigt sind, die Prüfungen durchzuführen und die im Landkreis Heilbronn regelmäßig tätig sind, ist auf der Homepage des Landkreises hinterlegt oder kann wie alle benötigten Informationen auch über die Mailadresse abgerufen werden.

Wer der Pflicht zur Beauftragung der Prüfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nicht unter 1.000 Euro geahndet werden kann.

Weitere Informationen rund um das Thema „Heizöl“ finden Sie auf der Homepage unter dem Link www.landkreis-heilbronn.de/heizoellager

Antwort auf Ihre Fragen und Informationen zur Lage Ihres Grundstücks in Schutzgebieten erhalten Sie über die Mailadresse info.heizoel@landratsamt-heilbronn.de


Downloads:

Übersichtskarten der Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Die Wasserschutzgebiete sind grün/gelb/rot, die Überschwemmungsgebiete blau gekennzeichnet: