Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten am 24.07.2024 geschlossen

Die Entsorgungszentren des Landkreises Heilbronn in Eberstadt und Schwaigern-Stetten inklusive Recyclinghof und Häckselplatz bleiben am Mittwoch, 24.07.2024, aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Die übrigen Recyclinghöfe und Häckselplätze im Landkreis sind zu den üblichen Zeiten geöffnet.


Annahme von Rasenschnitt und Laub auf Häckselplätzen ab 15.03.2024

Ab Freitag, 15. März 2024, können Privatanlieferer wieder kostenfrei Rasenschnitt und Laub aus Hausgärten auf den Häckselplätzen des Landkreises Heilbronn abgeben. Das Material wird bis einschließlich Ende Dezember in Containern oder Anhängern angenommen. Eine Anlieferung ist auf einen halben Kubikmeter begrenzt. Größere Mengen an Gartenabfällen werden bei den Entsorgungszentren in Eberstadt oder Schwaigern-Stetten für sechs Euro pro 100 Kilogramm angenommen.
Mit der Biotonne werden neben Rasenschnitt und Laub auch andere Gartenabfälle ab Haus eingesammelt. Eine Jahresmarke für die 60-Liter-Biotonne kostet im Landkreis Heilbronn nur 18 Euro. Außerdem sind 60-Liter-Säcke für Gartenabfälle bei den Verkaufsstellen für Müllmarken erhältlich. Die Säcke kosten 1,50 Euro und können bei der Abfuhr der Biotonne bereitgestellt werden.
Ansonsten können Gartenabfälle auch im eigenen Garten fachgerecht kompostiert und dadurch wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll verwertet werden.
Fragen können an die Abfallberatung des Landkreises unter der Telefon 07131 994-560 gerichtet werden.


Neue Öffnungszeiten der Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten ab 02.01.2024

Mit Beginn des Jahres 2024 ändern sich die Öffnungszeiten der Entsorgungszentren in Eberstadt und in Schwaigern-Stetten.
Ab 02.01.2024 haben beide Entsorgungszentren im Landkreis Heilbronn einheitliche Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.15 Uhr
Samstag: 8.00 – 13.15 Uhr
Besonders zu beachten sind die geänderten Öffnungszeiten an Samstagen. Montags bleiben die Entsorgungszentren weiterhin geschlossen.


Besuch der Zulassungsstelle nur mit Termin möglich ab August 2023

Seit August 2023 ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten.
Terminvereinbarung
Termine können über das Online-Terminsystem unter www.landkreis-heilbronn.de/aktuelle-informationen-zulassung oder telefonisch unter der Hotline 07131 994-559 gebucht werden.
Online-Dienste
Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Nähere Informationen zu den Online-Diensten und den erforderlichen Unterlagen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste abrufbar.


Pflegeheime im Überblick

Einen aktuellen Überblick über die Pflegeheime im Heilbronner Raum gibt die jetzt erschienene Neuauflage der Broschüre „Pflegeheime im Landkreis und in der Stadt Heilbronn“. In der 16. überarbeiteten Auflage sind die Angebote der Dauerpflege und Kurzzeitpflege aller 65 Pflegeheime im Stadt- und Landkreis Heilbronn mit knapp 4.500 Plätzen zusammengestellt und näher erläutert. In der Broschüre sind die detaillierten Preise und Zuzahlungen für eine Versorgung im Einzelzimmer angegeben. Der monatliche Zuzahlungsbetrag, der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufzubringen ist, liegt inzwischen im Heilbronner Raum im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthaltes bei durchschnittlich 2.700 Euro im Monat. Über die ersten vier Jahre steigt der Zuschuss der Pflegekasse an. Ab dem vierten Jahr im Pflegeheim liegt die Zuzahlung bei durchschnittlich 1.900 Euro.

Zu finden sind weitere Angaben über die einzelnen Einrichtungen, deren Ausstattung, Leistungen, besondere Betreuungsangebote für Demenzkranke, beschützte und geschlossene Wohnbereiche. Aufgeführt sind auch Angaben, ob das Essen direkt im Haus täglich frisch gekocht wird und ob kostenfrei WLAN zur Verfügung steht. Für Interessenten mit Migrationshintergrund gibt es Hinweise, welche Sprachkenntnisse bei Pflege und Betreuung zusätzlich zur Verfügung stehen.

Herausgegeben wird das Heimverzeichnis von Stadt- und Landkreis Heilbronn gemeinsam mit der AOK, AUDI BKK und der IKK classic. Das Pflegeheimverzeichnis ist in allen Geschäftsstellen der beteiligten Pflegekassen im Stadt- und Landkreis, bei allen IAV-Beratungsstellen für ältere Menschen im Landkreis und den Pflegestützpunkten der Stadt und des Landkreises erhältlich. Es liegt auch im Foyer des Landratsamtes und in den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn aus.

Die aktuellen Angaben sind in barrierefreier Fassung auf der Internet-Seite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de und auf der Internetseite der Stadt Heilbronn unter https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/leben/senioren/Pflegeheime_Landkreis_und_Stadt_Heilbronn.pdf eingestellt.


Heizöllagerung in Schutzgebieten

Erweiterung der Sachverständigen-Prüfpflicht in Schutzgebieten für oberirdische Heizöltanks in Gebäuden

Stand: August 2023

Mit dem Inkrafttreten der neuen, nun bundesweit geltenden Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) zum 1. August 2017 sowie des Hochwasserschutzgesetzes II Baden-Württemberg zum 5. Januar 2018 und der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs „Gewässerschutz“ für Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2018, kommen auf die Betreiber von Heizöltanks in Schutzgebieten weitreichende Änderungen zu.

Bisher galt und gilt auch weiterhin:
Unabhängig von der Lage in oder außerhalb von Schutzgebieten unterliegen alle unterirdischen Heizöltanks sowie alle oberirdische Anlagen über 10.000 l der Prüfpflicht durch unabhängige Sachverständige.

Neu von Sachverständigen zu überprüfen:
Alle Heizöllageranlagen – unabhängig von einer Schutzgebietslage - mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 l, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden. Batterietanks, die gemeinsam befüllt und auch entleert werden (kommunizierende Behälter), gelten als ein großer Tank. Das Nenn-Volumen richtet sich nach der Herstellerangabe am Tank und nicht nach der vorhandenen oder üblichen Füllmenge.

Die weiterreichenden Sachverständigen-Prüfpflichten gelten nun auch ausnahmslos für alle Anlagen, die innerhalb eines rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebietes und/oder eines rechtskräftig ausgewiesenen oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes (HQ100) liegen und ein Gesamtvolumen von über 1.000 l aufweisen. Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen werden bei starrem Prüfzyklus alle 5 Jahre fällig und auch die ordnungsgemäße Stilllegung einer Anlage muss von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Eigentümer/Betreiber von Heizöllageranlagen, die noch nicht im Überwachungssystem erfasst sind, werden von der Behörde nicht zur Erstprüfung/Anzeige aufgefordert.

Es gehört zu den Betreiberpflichten, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen rechtzeitig und auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. Die Adressenliste der Sachverständigenorganisationen, die berechtigt sind, die Prüfungen durchzuführen und die im Landkreis Heilbronn regelmäßig tätig sind, ist auf der Homepage des Landkreises hinterlegt oder kann wie alle benötigten Informationen auch über die Mailadresse abgerufen werden.

Wer der Pflicht zur Beauftragung der Prüfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nicht unter 1.000 Euro geahndet werden kann.

Weitere Informationen rund um das Thema „Heizöl“ finden Sie auf der Homepage unter dem Link www.landkreis-heilbronn.de/heizoellager

Antwort auf Ihre Fragen und Informationen zur Lage Ihres Grundstücks in Schutzgebieten erhalten Sie über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Downloads:

Übersichtskarten der Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Die Wasserschutzgebiete sind grün/gelb/rot, die Überschwemmungsgebiete blau gekennzeichnet: