Umstellung in der Abfallwirtschaft des Landkreises beschlossen - Gebühren für 2025 sowie 2026 und 2027 beschlossen

Der Landkreis Heilbronn geht neue Wege in der Abfallwirtschaft. Die Vorbereitungen für die Umstellung des Gebühren- und Sammelsystems ab 2026 sind in vollem Gang. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist jetzt der Beschluss des Kreistags über die Ausgestaltung der Abfallgebühren in den kommenden Jahren.

Bereits am 8. Mai 2023 hat der Kreistag die Weichen für ein neues Sammel- und Gebührensystem ab 1. Januar 2026 gestellt. Mit der Einführung einer Behälterverwaltung mit Ident-System und leerungsabhängigen Gebühren soll die Restmüllmenge reduziert werden. Zugleich wird durch die Einführung der Gelben Tonne für Leichtstoffverpackungen das Serviceangebot ausgeweitet, so dass die erfasste Wertstoffmenge gesteigert werden kann. Perspektivisch soll damit eine sinkende Restmüllmenge auch den stark angestiegenen Preisen für die Restmüllbehandlung entgegenwirken und so für eine deutliche Reduzierung der zusätzlichen Kosten – und damit für stabilere Gebühren – sorgen.

Gebühren für das Jahr 2025

Im Jahr 2025, in dem sich noch nichts an dem bisherigen Entsorgungssystem ändert, ist eine moderate Gebührenerhöhung unausweichlich. Gründe sind allgemeine Preissteigerungen und höhere Kosten für die Restmüllbehandlung wegen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Zudem führen sinkende Papiermengen zu geringeren Erlösen.
Die neuen Gebührensätze für 2025 sind auf der Internetseite der Abfallwirtschaft ersichtlich (https://www.aw-landkreis-heilbronn.de/details/gebuehren-2025).

Gebühren für die Jahre 2026 und 2027

Aufgrund der Neuverträge ab 2026 zur Sammlung und Behandlung von Restmüll entstehen trotz niedrigerer Menge deutlich höhere Kosten. Insbesondere bei der Restmüllbehandlung war der bisherige Preis, der bereits vor zehn Jahren vereinbart wurde, weit unter dem Marktpreis. Der Gebührenbedarf ist daher künftig höher. Da sich die Gebührensystematik verändert, sind Vergleiche mit dem bisherigen System nur eingeschränkt möglich: So setzt sich die Gebühr ab 2026 zum Beispiel beim Restmüll aus einer Jahresgebühr und einer degressiven Leistungsgebühr zusammen. Im Regelfall werden Tonnen nur noch bereitgestellt, wenn sie tatsächlich voll sind. Während des Urlaubs werden Leerungen gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen. Erfahrungen anderer Landkreise zeigen, dass sich die Leerungen aufgrund des besseren Trennverhaltens und alternativer Rücknahmesysteme wie Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Biotonne oder das Recyclinghofsystem reduzieren werden.

„Jeder Einzelne kann seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen“

Mit der Einführung des neuen Gebührensystems können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises durch abfallwirtschaftliches Verhalten aktiv Einfluss auf ihre Abfallgebühren nehmen. Dazu wird die Abfallwirtschaft auf der Homepage einen Gebührenrechner zur Verfügung stellen, mit dem die individuellen Gebühren berechnet werden können. Auf der Internetseite der Abfallwirtschaft sind die neuen Gebührensätze 2026 zu finden (https://www.aw-landkreis-heilbronn.de/unsere-aw/aktuelles/abfallwirtschaft-2026/gebuehren-2026/).

„Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Erhöhung des Gebührenbedarfs 2026 nicht auf die Umstellung des Sammel- und Gebührensystems zurückzuführen ist, sondern aus den Kostensteigerungen bei der Neuvergabe der Sammlungs- und Entsorgungsleistungen resultiert“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Bei einer Fortführung des bestehenden Sammel- und Gebührensystems wäre die Kostensteigerung im Jahr 2026 nochmals um 1,67 Millionen Euro höher gewesen“, so Fischer weiter.

Sobald sich das neue System etabliert hat, sei davon auszugehen, dass die Restmüllmenge und somit auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung zurückgehen. Dadurch könnten zu erwartende Preissteigerungen abgefedert werden.

„Jeder Einzelne kann durch Vermeidung und korrekte Wertstofftrennung durch das neue System seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen“, sagt Fischer.


Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten am 20.11.2024 geschlossen

Die Entsorgungszentren des Landkreises Heilbronn in Eberstadt sowie in Schwaigern-Stetten inklusive Recyclinghof und Häckselplatz bleiben am Mittwoch, 20. November, aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Die übrigen Recyclinghöfe und Häckselplätze im Landkreis sind zu den üblichen Zeiten geöffnet.


Ab Januar 2025 Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich

Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital eingereicht werden. Das Landratsamt nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies jedoch gesetzlich nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.

Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.

Für die ViBa-Nutzung ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Planverfasser, zum Beispiel den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Bund-ID für den Bauherrn wird auch benötigt, wenn der Bauantrag im Auftrag des Bauherrn vom bevollmächtigten Planverfasser eingereicht wird, da der Bauherr den Bauantrag offiziell freizeichnen muss.

Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Landratsamtes bereitgestellt: https://www.landkreis-heilbronn.de/digitaler-bauantrag

Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.


Europäische Woche der Abfallvermeidung vom 16. bis 24. November

„Bis zum letzten Krümel“: Anmeldung von Aktionen ab sofort möglich

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung startet auch 2024 wieder durch und ruft dazu auf, Aktionen im Zeitraum vom 16. bis 24. November 2024 rund um das Thema Abfallvermeidung zu organisieren. Aktionen oder Veranstaltungen können ab sofort bis zum 6. November über die Website der Europäischen Woche der Abfallvermeidung unter https://wochederabfallvermeidung.de/home/ angemeldet werden.

Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautet „Lebensmittel wertschätzen“ und „Lebensmittelabfälle vermeiden“. Dabei sind jedoch alle Aktivitäten und Aktionen rund um die Abfallvermeidung herzlich willkommen, denn Abfallvermeidung ist nicht nur aktiver Ressourcenschutz, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Laut dem Bundesministerium für Ernährung werden in Deutschland jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Dabei belastet nicht nur die Produktion der Lebensmittel, sondern auch ihr Transport, ihre Verpackung und letztlich ihre Entsorgung die Umwelt erheblich, da Emissionen freigesetzt und wertvolle Flächen verbraucht werden. Vor diesem Hintergrund steht die Europäische Woche der Abfallvermeidung 2024 unter dem Motto: „Bis zum letzten Krümel: Lebensmittel sorgsam verwenden“. Die Woche zielt darauf ab, die europäische Gesellschaft für die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren.

Mitmachen erwünscht
Egal, ob gemeinsames Restekochen, Kleidertausch, Clean-up-Aktionen oder Reparaturworkshops – jede Initiative, die zur Abfallvermeidung beiträgt, ist willkommen.

Wer kann mitmachen
Jeder, der einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten möchte, ist eingeladen, an der diesjährigen Woche der Abfallvermeidung teilzunehmen. Ob Privatpersonen, engagierte Gruppen aus Kommunen, der Wirtschaft, dem Bildungsbereich, aus Politik und Verwaltung oder anderen Sektoren – alle sind aufgerufen, sich zu beteiligen.

Weitere Informationen
Auf der neuen Website der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn gibt es zudem unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/abfall-vermeiden/tauschboerseplus/ einen Bereich „Lebensmittel wertschätzen“ mit zahlreichen Tipps und Informationen rund um das Thema.


Wöchentliche Sprechstunde der Behördenlotsen

Insgesamt 23 Ehrenamtliche wurden qualifiziert und bieten ihre Zeit und Expertise, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Zwischen 14 und 16 Uhr sind die ehrenamtlichen Lotsen jeden Mittwoch im Raum E 137 im Landratsamt Heilbronn anzutreffen.

Was bieten die Behördenlotsen
Die ehrenamtlichen Behördenlotsen sollen die Integration und das Verständnis für die deutschen Behördenstrukturen und -prozesse erleichtern. Dabei bieten sie Hilfe beim Verständnis von behördlichen Schreiben und unterstützen beim Ausfüllen von Formularen für die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe),
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

Wer kann das Angebot nutzen
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, die im Landkreis Heilbronn wohnen.

Es ist nicht gedacht für geflüchtete Menschen, die bereits durch die Flüchtlingssozialarbeit, das Integrationsmanagement für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt betreut werden.

Wann und wo sind die Behördenlotsen im Einsatz
Die Behördenlotsen können ohne vorherige Terminvereinbarung zu den festgelegten wöchentlichen Sprechstunden im Landratsamt Heilbronn aufgesucht werden. Darüber hinaus sind zusätzlich weitere Termine geplant. Die Termine werden rechtzeitig über die Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/behoerdenlotsen veröffentlicht.

Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Tätigkeit als Behördenlotse ist die Koordination der Behördenlotsinnen und Behördenlotsen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Die Maßnahme wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.


Waschbär und Fuchs im Landkreis: Tipps zum Umgang mit Wildtieren

Die Zahl der Waschbären ist in den vergangenen Jahren im Landkreis Heilbronn stark angestiegen. Die anpassungsfähigen Allesfresser nutzen neben Wäldern, Feldern und Park- und Gartenanlagen auch menschliche Siedlungen als Lebensraum. Ähnlich wie Amseln oder Igel finden sie in Wohngebieten gute Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten. Bei diesen günstigen Bedingungen ist es nicht möglich, die Tiere dauerhaft aus dem Siedlungsraum fernzuhalten.

Waschbären stammen ursprünglich aus Nordamerika und wurden durch den Menschen nach Europa eingeführt. Schnell eroberten sie den neuen Lebensraum und kommen mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands vor. In Baden-Württemberg liegt der Verbreitungsschwerpunkt derzeit noch im Nordosten. Mit einer weiteren Zunahme der Tiere ist zu rechnen.

Als Wildtier und nicht heimische Tierart dürfen Waschbären nicht gefördert werden. Der beste Schutz gegen ungebetene Gäste ist, zunächst einmal das Nahrungsangebot im Garten und am Haus so gering wie möglich zu halten. Besonders anziehend wirken leicht zugängliche Nahrungsquellen wie Futterstellen für Haustiere oder Vögel, offene Kompostbehälter oder Obst. Auch Geflügel und kleinere Haustiere wie Meerschweinchen und Kaninchen sind eine willkommene Beute.

Maßnahmen zur Absicherung des Grundstücks

• Waschbären nicht füttern
• Abfälle und Mülltonnen unzugänglich aufbewahren; wenn dies nicht möglich ist, die Behältnisse mit starken Spanngummis sichern und bestenfalls einen halben Meter von Kletterhilfen wie Zäunen, Zweigen und Mauern entfernt aufstellen.
• Keine Speisereste auf dem Komposthaufen entsorgen (besser: geschlossene Kompostbehälter verwenden)
• Futter für Haustiere oder Vögel nicht über Nacht im Garten oder auf der Terrasse belassen.
• Obstbäume mit einem mindestens einem Meter hohen Blechring am Stamm gegen Hochklettern schützen. Fallobst sammeln und reifes Obst ernten.
• Wertvolle Pflanzungen, Gartenteiche, Kaninchenboxen etc. mit einer Elektrozaun-Anlage sichern

Maßnahmen zur Sicherung des Hauses

Waschbären haben gerne auf Dächern ihr Tagesversteck. Angrenzende Bäume, Regenrinnen und Blitzableiter bieten Waschbären die Möglichkeit auf Hausdächer zu gelangen. Auch der Schornstein kann als Tagesquartier dienen.

• Überhängende Bäume großzügig zurückschneiden
• Anbringen von Blechabdeckungen mit einer Mindestbreite von einem Meter an Regerinnen und Blitzableitern
• Metallgitter auf dem Schornstein anbringen
• Katzenklappen nachts verschließen oder Klappen mit Schließfunktionen verwenden
• Mögliche Schlupflöcher mit dauerhaften Baumaterialien schließen

Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Tierinfektionen

Waschbären nutzen bestimmte Plätze als „Toilette“ (Latrinen). Diese Plätze stellen eine potentielle Infektionsgefahr dar und sollte daher regelmäßig gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:

• Kinder und Haustiere von diesen Latrinen fernhalten
• Latrinen mit Mundschutz und Gummihandschuhen entfernen und Exkremente in fest verknoteten Plastikbeuteln über den Restabfall entsorgen, kontaminierte Flächen möglichst mit kochendem Wasser begießen
• Direkt danach Hände waschen
• Größere Latrinen im Haus (Dachboden) sollten von Fachpersonal beseitigt werden (Desinfektion, Abflammen mittels Gasbrenner)
• Direkten Kontakt mit Waschbären vermeiden

Bei Waschbären und Füchsen im Landkreis Heilbronn wurde die Viruserkrankung Staupe nachgewiesen, die auch auf Hunde übertragbar ist. Durch eine ausreichende Grundimmunisierung sowie regelmäßige Auffrischungsimpfungen können Hunde gegen die Krankheit geschützt werden:

• Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen und Impfschutz in der Tierarztpraxis überprüfen lassen
• Direkten Kontakt mit lebenden oder toten Wildtieren vermeiden
• Hunde daran hindern, Kot von Waschbären oder anderen Wildtieren aufzunehmen oder sich darin zu wälzen. Ggf. an der Leine führen

In den vergangenen Wochen wurden außerdem vermehrt Füchse beobachtet, die an der Fuchsräude erkrankt sind. Die parasitäre Wildkrankheit ist im Landkreis Heilbronn regional unterschiedlich stark verbreitet.
Die Räude ist eine durch Grabmilben verursachte Erkrankung der Haut, das mit einem starken Juckreiz einhergeht. Bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf verlieren die Füchse an den befallenen Körperstellen das Fell und die Haut zeigt deutliche Verkrustungen. Eine Übertragung auf Hunde ist möglich. Auch hier helfen ähnliche Gegenmaßnhamen wie bei der Staupe:

• Bei Verdacht auf Erkrankung (Hund verliert auffällig viele Haare, kratzt sich stark) Tierarzt aufsuchen. Räude ist behandelbar
• Direkten Kontakt mit Füchsen vermeiden
• Hunde möglichst an der Leine führen und von Füchsen fernhalten
• Stark erkrankte oder verendete Tiere beim zuständigen Ordnungsamt melden, nur im Ausnahmefall mit Handschuhen anfassen

Weitere Informationen sind auf dem Wildtierportal des Landes Baden-Württemberg unter www.wildtierportal-bw.de  sowie bei dem Wildtierbeauftragten des Landkreises Heilbronn, Kai Hagenbruch, telefonisch unter 0160 96219100 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erhältlich.


Gelbe und rote Karten für Störstoffe im Bioabfall

Im Landkreis Heilbronn werden Sammelfahrzeuge eingesetzt, die mithilfe von Detektoren fehlerhaft eingeworfene Abfälle (Störstoffe) im Bioabfall erkennen. Der Grund: Diese Störstoffe beeinflussen den ganzen Vergärungs- und Kompostierungsprozess des organischen Materials im Bioabfall und müssen am Ende des Prozesses aufwendig aussortiert werden. Daher sollen die Detektoren dazu beitragen, die Qualität des Bioabfalls für eine hochwertige Kompostierung und Vergärung zu verbessern.
Störstoffe sind Materialien, die nicht kompostiert werden können. Dazu gehören Plastiktüten, Glas, Dosen, Kronkorken, Zigaretten, Asche, Medikamente, mineralische Kleintierstreu, Windeln, Binden, Staubsaugerbeutel, Fäkalien und Hochglanzpapier.
Die Biotonne wird vor der Leerung am Müllfahrzeug überprüft. Ein akustisches Signal zeigt dann die Störstoffe an. „Stellt das Fahrzeug verschmutzten Bioabfall fest, wird die Biotonne beim ersten Mal noch entleert, allerdings wird ein gelber Anhänger angebracht. Dieser informiert die Nutzer der Biotonne, dass nicht zulässige Materialien enthalten sind", erklärt Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die zum Einsatz kommende Technik hat sich andernorts bereits bestens bewährt“, erläutert Fischer weiter.

Biotonnenanhänger Quelle Landratsamt Heilbronn klein

Werden auch bei den Folgeleerungen wieder Abfälle festgestellt, die nicht in die Biotonne gehören, bleiben die Tonnen ungeleert stehen. Dann weist ein roter Anhänger auf die Beanstandung hin. Die Biotonne kann dann nachsortiert und bei der nächsten Leerung erneut bereitgestellt werden.
Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne sind auf der neuen Homepage der Abfallwirtschaft unter www.aw-landkreis-heilbronn.de zu finden.


Annahme von Rasenschnitt und Laub auf Häckselplätzen ab 15.03.2024

Ab Freitag, 15. März 2024, können Privatanlieferer wieder kostenfrei Rasenschnitt und Laub aus Hausgärten auf den Häckselplätzen des Landkreises Heilbronn abgeben. Das Material wird bis einschließlich Ende Dezember in Containern oder Anhängern angenommen. Eine Anlieferung ist auf einen halben Kubikmeter begrenzt. Größere Mengen an Gartenabfällen werden bei den Entsorgungszentren in Eberstadt oder Schwaigern-Stetten für sechs Euro pro 100 Kilogramm angenommen.
Mit der Biotonne werden neben Rasenschnitt und Laub auch andere Gartenabfälle ab Haus eingesammelt. Eine Jahresmarke für die 60-Liter-Biotonne kostet im Landkreis Heilbronn nur 18 Euro. Außerdem sind 60-Liter-Säcke für Gartenabfälle bei den Verkaufsstellen für Müllmarken erhältlich. Die Säcke kosten 1,50 Euro und können bei der Abfuhr der Biotonne bereitgestellt werden.
Ansonsten können Gartenabfälle auch im eigenen Garten fachgerecht kompostiert und dadurch wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll verwertet werden.
Fragen können an die Abfallberatung des Landkreises unter der Telefon 07131 994-560 gerichtet werden.


Neue Öffnungszeiten der Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten ab 02.01.2024

Mit Beginn des Jahres 2024 ändern sich die Öffnungszeiten der Entsorgungszentren in Eberstadt und in Schwaigern-Stetten.
Ab 02.01.2024 haben beide Entsorgungszentren im Landkreis Heilbronn einheitliche Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.15 Uhr
Samstag: 8.00 – 13.15 Uhr
Besonders zu beachten sind die geänderten Öffnungszeiten an Samstagen. Montags bleiben die Entsorgungszentren weiterhin geschlossen.


Besuch der Zulassungsstelle nur mit Termin möglich ab August 2023

Seit August 2023 ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten.
Terminvereinbarung
Termine können über das Online-Terminsystem unter www.landkreis-heilbronn.de/aktuelle-informationen-zulassung oder telefonisch unter der Hotline 07131 994-559 gebucht werden.
Online-Dienste
Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Nähere Informationen zu den Online-Diensten und den erforderlichen Unterlagen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste abrufbar.


Pflegeheime im Überblick

Einen aktuellen Überblick über die Pflegeheime im Heilbronner Raum gibt die jetzt erschienene Neuauflage der Broschüre „Pflegeheime im Landkreis und in der Stadt Heilbronn“. In der 16. überarbeiteten Auflage sind die Angebote der Dauerpflege und Kurzzeitpflege aller 65 Pflegeheime im Stadt- und Landkreis Heilbronn mit knapp 4.500 Plätzen zusammengestellt und näher erläutert. In der Broschüre sind die detaillierten Preise und Zuzahlungen für eine Versorgung im Einzelzimmer angegeben. Der monatliche Zuzahlungsbetrag, der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufzubringen ist, liegt inzwischen im Heilbronner Raum im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthaltes bei durchschnittlich 2.700 Euro im Monat. Über die ersten vier Jahre steigt der Zuschuss der Pflegekasse an. Ab dem vierten Jahr im Pflegeheim liegt die Zuzahlung bei durchschnittlich 1.900 Euro.

Zu finden sind weitere Angaben über die einzelnen Einrichtungen, deren Ausstattung, Leistungen, besondere Betreuungsangebote für Demenzkranke, beschützte und geschlossene Wohnbereiche. Aufgeführt sind auch Angaben, ob das Essen direkt im Haus täglich frisch gekocht wird und ob kostenfrei WLAN zur Verfügung steht. Für Interessenten mit Migrationshintergrund gibt es Hinweise, welche Sprachkenntnisse bei Pflege und Betreuung zusätzlich zur Verfügung stehen.

Herausgegeben wird das Heimverzeichnis von Stadt- und Landkreis Heilbronn gemeinsam mit der AOK, AUDI BKK und der IKK classic. Das Pflegeheimverzeichnis ist in allen Geschäftsstellen der beteiligten Pflegekassen im Stadt- und Landkreis, bei allen IAV-Beratungsstellen für ältere Menschen im Landkreis und den Pflegestützpunkten der Stadt und des Landkreises erhältlich. Es liegt auch im Foyer des Landratsamtes und in den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn aus.

Die aktuellen Angaben sind in barrierefreier Fassung auf der Internet-Seite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de und auf der Internetseite der Stadt Heilbronn unter https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/leben/senioren/Pflegeheime_Landkreis_und_Stadt_Heilbronn.pdf eingestellt.


Heizöllagerung in Schutzgebieten

Erweiterung der Sachverständigen-Prüfpflicht in Schutzgebieten für oberirdische Heizöltanks in Gebäuden

Stand: August 2023

Mit dem Inkrafttreten der neuen, nun bundesweit geltenden Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) zum 1. August 2017 sowie des Hochwasserschutzgesetzes II Baden-Württemberg zum 5. Januar 2018 und der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs „Gewässerschutz“ für Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2018, kommen auf die Betreiber von Heizöltanks in Schutzgebieten weitreichende Änderungen zu.

Bisher galt und gilt auch weiterhin:
Unabhängig von der Lage in oder außerhalb von Schutzgebieten unterliegen alle unterirdischen Heizöltanks sowie alle oberirdische Anlagen über 10.000 l der Prüfpflicht durch unabhängige Sachverständige.

Neu von Sachverständigen zu überprüfen:
Alle Heizöllageranlagen – unabhängig von einer Schutzgebietslage - mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 l, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden. Batterietanks, die gemeinsam befüllt und auch entleert werden (kommunizierende Behälter), gelten als ein großer Tank. Das Nenn-Volumen richtet sich nach der Herstellerangabe am Tank und nicht nach der vorhandenen oder üblichen Füllmenge.

Die weiterreichenden Sachverständigen-Prüfpflichten gelten nun auch ausnahmslos für alle Anlagen, die innerhalb eines rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebietes und/oder eines rechtskräftig ausgewiesenen oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes (HQ100) liegen und ein Gesamtvolumen von über 1.000 l aufweisen. Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen werden bei starrem Prüfzyklus alle 5 Jahre fällig und auch die ordnungsgemäße Stilllegung einer Anlage muss von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Eigentümer/Betreiber von Heizöllageranlagen, die noch nicht im Überwachungssystem erfasst sind, werden von der Behörde nicht zur Erstprüfung/Anzeige aufgefordert.

Es gehört zu den Betreiberpflichten, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen rechtzeitig und auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. Die Adressenliste der Sachverständigenorganisationen, die berechtigt sind, die Prüfungen durchzuführen und die im Landkreis Heilbronn regelmäßig tätig sind, ist auf der Homepage des Landkreises hinterlegt oder kann wie alle benötigten Informationen auch über die Mailadresse abgerufen werden.

Wer der Pflicht zur Beauftragung der Prüfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nicht unter 1.000 Euro geahndet werden kann.

Weitere Informationen rund um das Thema „Heizöl“ finden Sie auf der Homepage unter dem Link www.landkreis-heilbronn.de/heizoellager

Antwort auf Ihre Fragen und Informationen zur Lage Ihres Grundstücks in Schutzgebieten erhalten Sie über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Downloads:

Übersichtskarten der Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Die Wasserschutzgebiete sind grün/gelb/rot, die Überschwemmungsgebiete blau gekennzeichnet: