in Bad Rappenau, Babstadt, Bonfeld und Grombach

Die Stadt Bad Rappenau schreibt städtische Bauplätze grundsätzlich öffentlich aus.
Es werden insgesamt 12 städtische Wohnbauplätze im Meistgebotsverfahren abgegeben.

Baugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 8224 mit 548 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 8250 mit 527 m²

Das Mindestgebot liegt bei 480,00 €/m².

01 baugebiet kandel

Baugebiet „Waldäcker, 2. Bauabschnitt“ in Babstadt

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 2256 mit 647 m²

Das Mindestgebot liegt bei 340,00 €/m².

02 baugebiet babstadt

Baugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4841 mit 231 m² (DHH)
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4842 mit 231 m² (DHH)
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4843 mit 231 m² (DHH)
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4846 mit 437 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4865 mit 367 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4878 mit 457 m²

Das Mindestgebot liegt bei 380,00 €/m².

03 baugebiet bonfeld

Baugebiet „Kobach II Teil 2“ in Grombach

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 5785 mit 389 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 5787 mit 452 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 5791 mit 562 m²

Das Mindestgebot liegt bei 280,00 €/m².

04 baugebiet grombach

Die Vergabe an Bewerber erfolgt anhand des Meistgebotes. Folgendes ist hierbei zu beachten:

  • Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über die Internetplattform Baupilot.
    www.baupilot.com/bad-rappenau
  • Die Gebote müssen pro Bauplatz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
  • Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat.
  • Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
  • Es kann pro Bauplatz nur ein Gebot abgegeben werden.
  • Der/die Bieter darf/dürfen max. einen Bauplatz erwerben.
  • Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis für das Gesamtvorhaben (Bauplatz zzgl. Wohnhaus) muss beigelegt werden.
  • Gebote können ausschließlich in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 31.03.2025 abgegeben werden.
  • Der/die Bieter muss/müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
  • Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Das Grundstück mit errichtetem Wohngebäude muss 5 Jahre eigengenutzt werden.
  • Die Bauverpflichtung beträgt 5 Jahre.

Ausschlussgründe:

1. Der Bewerber ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau.

2. Der Bewerber hat nach dem Jahr 2015 von der Stadt Bad Rappenau einen Wohnbauplatz erworben.

3. Bauträger, Firmen die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.

Bewerbungen sind vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden oder gewollt sein, ist auch eine Bewerbung in Schriftform möglich und kann bei der Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung-, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau eingereicht oder an die Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung- postalisch per Einschreiben geschickt werden.

Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung, sind Bewerbungsformulare anzufordern oder abzuholen. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, welche auf diesen Formularen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Hierfür wird eine Schutzgebühr in Höhe von 200,- € erhoben welche bei einem möglichen späteren Erwerb eines Wohnbauplatzes nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Das gesamte Bewerbungsverfahren für die o.g. Bauplätze wird grundsätzlich über die Internetplattform „Baupilot“ abgewickelt und kann über die Internetseite www.baupilot.com/bad-rappenau ab dem 01.02.2025 eingesehen werden.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.03.2025.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundstücksverwaltung