1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 15.11.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt auf
- 510 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 297 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen.
Sofern Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Stadtkasse die Beträge zur Fälligkeit abbuchen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau erhoben werden.
4. Weitere Hinweise
Die Grundsteuer kann auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag für das Jahr 2027 kann bis zum 30. September 2026 gestellt werden. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt.
Stadt Bad Rappenau
Stadtkämmerei