Erweiterung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 zur Vorbereitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Nördlicher Stadtkern", Rappenau nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Erweiterung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen.

Das Voruntersuchungsgebiet wird um Grundstücke im Bereich südlich der Babstadter Straße zwischen den Straßen Hinter dem Schloß und Turmstaße erweitert. Das erweiterte Untersuchungsgebiet ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt. Der Plan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes liegt im Rathaus, Bauverwaltungsamt, Zimmer 207 während den üblichen Dienstzeiten für die Dauer von 4 Wochen öffentlich aus.

Hinweise:
1. Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.

2. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen von ihren persönlichen Lebensumständen in wirtschaftlichen und sozialen Bereichen, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden (Auskunftspflicht nach § 138 BauGB).

Mit der Untersuchung ist die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) beauftragt. Jeder betroffene Grundstückseigentümer wird in den nächsten Tagen dazu ein Informationsschreiben mit Fragebogen erhalten. Es wird gebeten, die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung bei ihrer Arbeit zu unterstützen, damit möglichst rasch konkrete Ergebnisse erzielt werden können. Die betroffenen Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte können versichert sein, dass alle Informationen mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt werden.

Gemeinderat, Stadtverwaltung und die Mitarbeiter der KE bedanken sich schon heute für Ihr Interesse an dieser Aufgabe. Bei Fragen zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt, Herr Steeb, Telefon: 07264 / 922 - 457 oder an die KE, Herr Ellesser, Telefon: 0721 / 35454 - 239.

Weitere Ortsbegehung im Rahmen der Voruntersuchungen Stufe 2

Die Stadt Bad Rappenau ist mit dem Gebiet „Nördlicher Stadtkern“ in der Kernstadt in das Programm der Städtebauförderung aufgenommen worden. Im Rahmen von Voruntersuchungen für das künftige Sanierungsgebiet wird von Mitarbeitenden der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) Anfang Mai eine weitere Begehung des Gebiets durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden auch Fotos von den Gebäuden gemacht.
Die Mitarbeitenden der KE sind im Auftrag der Stadtverwaltung Bad Rappenau unterwegs. Sie können sich ausweisen und werden ein entsprechendes Informationsschreiben der Stadt mitführen. Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an Herrn Steeb vom Bauverwaltungsamt, Tel. 07264 922 – 457, wenden.