Pflanzen sie ihre Hecken nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze.

Die Hecken dürfen weder in den öffentlichen Verkehrsraum noch in die Nachbargrundstücke hineinragen.

Bauchig oder schräg nach vorne geschnittene Hecken ragen extrem in die Gehwege und erschweren oder verhindern deren Nutzung. Hier sollte doch an Eltern mit Kinderwagen, Rad fahrende Kinder und Mitbürger mit Rollator oder Gehhilfen gedacht werden.
Diese müssen dann erhöhte Gefahren auf sich nehmen und auf die Fahrbahn ausweichen.

Viele Pflanzen vertragen keine starken Rückschnitte sodass sie danach nicht mehr austreiben. Hier ist der Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze besonders wichtig. Der rechtzeitige Schnitt (senkrecht oder schräg nach hinten) ist ebenfalls wichtig.
Je breiter eine Hecke im oberen Bereich wird, desto größer ist die Gefahr, dass sie unter Last z.B. im Winter oder bei großer Blattmasse auseinanderbricht. Auch wird es immer umständlicher und gefährlicher, diese dann zu schneiden.

Der Zeitraum von Oktober bis Ende Februar ist ideal für größere Eingriffe und Neupflanzungen.

Aufgrund einer Fehlinterpretation glauben einige Mitbürger, Hecken dürfen nach dem 1.März nicht mehr geschnitten werden. Der Rückschnitt des Jahresaustriebes seitlich und in der Höhe ist auch nach diesem Zeitpunkt möglich und zulässig.