In letzter Zeit erhält die Verwaltung vermehrt Hinweise auf Hinterlassenschaften von Hunden in den Grünstreifen an der Potsdamer Straße in Zimmerhof. Dies führt auch aufgrund der großen Hitze der letzten Tage zu sehr starkem Gestank im gesamten Bereich.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass einige Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht entsorgen, was zu erheblichen hygienischen Problemen führt.

Die Stadtverwaltung weist alle Hundehalter darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Interesse aller Mitbürger sollte ein solches verantwortungsbewusstes Verhalten eine Selbstverständlichkeit sein.

 

Hier ein Auszug aus der aktuellen Polizeiverordnung der Stadt Bad Rappenau:

§ 14 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, insbesondere Gehwegen und anderen den Fußgängern vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß grundsätzlich im privaten Restmüll zu entsorgen. Die Entsorgung kann auch bei Nutzung von festverschlossenen witterungsfesten Leichtverpackungen in öffentlichen Müllbehältern (vorzugsweise an den „Dog-Stationen“) erfolgen. Auf die Regelungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz für die Feldflur wird hingewiesen.

Stadt Bad Rappenau
Ordnungsamt