Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von 18. Juli 2024 bis 15. Januar 2025 können Bürgerinnen und Bürger für den Bereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach eigene Vorschläge für mögliche, neue Naturdenkmale über die Stadtverwaltung Bad Rappenau (Baurechtsamt) einreichen.

Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützen Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe in Frage kommen.

Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können über das Formular eingereicht werden. Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sind Angaben zum Standort erforderlich.

Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.