Gemeinderat Bad Rappenau: Ausscheiden von Stadträtin Anika Störner und Nachrücken von Andreas Gailing in den Gemeinderat
Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass ein Hinderungsgrund nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) für Stadträtin Anika Störner vorliegt und sie aus dem Gemeinderat ausscheidet. Ebenso hat der Gemeinderat festgestellt, dass für den nachrückenden Stadtrat Andreas Gailing keine Hinderungsgründe nach der GemO vorliegen, und er in den Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau eintreten kann.
Anika Störner übernimmt zum 01.10.2026 die Leitung des Hauptamtes der Stadt Bad Rappenau. Als hauptamtliche Beschäftigte der Stadtverwaltung kann sie nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sein und scheidet daher aus dem Gemeinderat aus. Seit Mai 2014 war Anika Störner für die SPD Mitglied des Gemeinderates Bad Rappenau und hat in verschiedenen Ausschüssen mitgearbeitet, u.a. im Finanz- und Verwaltungsausschuss, im Verwaltungsrat der Kur- und Klinikverwaltung oder im Verwaltungsrat der Schwärzbergklinik GmbH. Seit 2019 war sie darüber hinaus stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion.
„Anika Störner hatte als Gemeinderätin immer ein offenes Ohr für die Bürger und die Verwaltung“, betonte Oberbürger Sebastian Frei bei der Verabschiedung. Mit dem Sepp Herberger-Zitat „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ entließ er sie aus dem Gremium, bevor sie am 01.10. ihre neue Stelle als Hauptamtsleiterin der Stadt Bad Rappenau antreten wird.

OB Sebastian Frei (rechts) verpflichtet Andreas Gailing, der für Anika Störner in den Gemeinderat Bad Rappenau nachrückt (Bild: Stadt Bad Rappenau)
Eigentlicher Nachrücker für Anika Störner auf der Liste der SPD wäre Michael Jung, dieser ist aber bereits aufgrund eines Ausgleichssitzes Mitglied im Gemeinderat. Als nächster Ersatzbewerber in der Liste der SPD wurde Andreas Gailing aus Babstadt festgestellt. Da nach den Erkenntnissen der Verwaltung bei ihm keine Hinderungsgründe für einen Eintritt in den Gemeinderat vorliegen, konnte der Gemeinderat den entsprechenden Feststellungsbeschluss fassen. Von OB Sebastian Frei wurde Andreas Gailing mit Amtseid und Handschlag als Mitglied des Gemeinderates verpflichtet. Ganz neu ist dieses Ehrenamt nicht für ihn: Bereits von 2016 bis 2019 gehörte Andreas Gailing für die SPD-Fraktion dem Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau an.
Im Wege der Einigung hat der Gemeinderat anschließend die ergänzende Besetzung der Ausschüsse bzw. sonstigen Gremien beschlossen. Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien wurde wie folgt geändert:
Finanz- und Verwaltungsausschuss:
• Nadine Hofmann (Mitglied); Martina Trunzer (Vertretung)
Technischer Ausschuss:
• Andreas Gailing (Mitglied); Jan Kulka (Vertretung)
Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt:
• Michael Jung (Mitglied); Nadine Hofmann (Vertretung)
Verwaltungsrat der Kur- und Klinikverwaltung GmbH:
• Martina Trunzer (Mitglied)
Verwaltungsrat der Schwärzberg-Klinik GmbH:
• Martina Trunzer (Mitglied)
Sachstandsbericht Polizeiliche Kriminalstatistik und Vorstellung des neuen Leiters des Polizeireviers Eppingen
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik für Bad Rappenau für das Jahr 2025. Vorgestellt wurden sie vom Leiter des Polizeireviers Eppingen, Jens Weber.
Jens Weber übernahm im Mai dieses Jahres die Leitung des Polizeireviers in Eppingen. Er ist seit 1994 bei der Polizei und war bereits von 2006 bis 2016 als Dienstgruppenleiter beim Polizeirevier Eppingen tätig. Es folgten Stationen beim Einsatzreferat des Landespolizeipräsidiums im Innenministerium Baden-Württemberg sowie im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für Bad Rappenau im Jahr 2025 insgesamt 747 Straftaten aus, die Aufklärungsquote lag bei 56,4%; 40,8% der Täter waren Nichtdeutsche. Die Aufklärungsquote ist laut Jens Weber „im Normbereich“, hohe Quoten werden in den Bereichen Betäubungsmittel und Betrug erzielt, schlecht sei dagegen die Aufklärungsquote bei der Onlinekriminalität.
Jens Weber machte deutlich, dass es sich bei der PKS um eine „reine Eingangsstatistik“ handelt, in der alle angezeigten Straftaten erfasst sind. Sie gibt allerdings keine Auskunft über die Verurteilungsquote. Weiterhin gilt das sogenannte „Tatortprinzip“, so fließt z.B. der Fund einer Leiche bei Bonfeld nicht in die Bad Rappenauer Statistik ein, da der Fundort nicht der Tatort war.
Im Fünfjahresvergleich sanken die angezeigten Straftaten nach einem Hoch im Jahr 2023 mit 917 Fällen allmählich wieder. Insgesamt wurden 163 Personen Opfer von Straftaten; 266 Tatverdächtige wurden ermittelt, unter ihnen 80 Frauen. Bei der Zuordnung der Straftaten auf die Stadtteile entfällt der größte Teil auf die Kernstadt und Zimmerhof (478 Straftaten), auch die „autobahnnahen“ Stadtteile Fürfeld (45) und Bonfeld (87) heben sich hervor, „Schlusslichter“ sind Treschklingen (9) und Wollenberg (5).
Die angezeigten Straftaten gliedern sich wie folgt:
• 217 Diebstahlsdelikte (diese Zahl hat sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt, sank aber im Vergleich zu 2024), darunter 18 Wohnungseinbrüche
• 65 Körperverletzungsdelikte (diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, 2023 wurde hier ein Stand von 104 erreicht)
• 95 Sachbeschädigungen, davon 17 durch Graffiti.
Weitere Straftaten im Stadtgebiet im Jahr 2025 waren Beleidigungen (35 Fälle), Tankbetrug (34), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (11) oder Hausfriedensbruch (8).
„Es ist ganz wichtig, dass jede Straftat angezeigt wird“, betonte Weber, „das hilft der Polizei weiter und auf lange Sicht können wir doch die Täter ermitteln, z.B. bei Graffiti“. Zum Abschluss machte Jens Weber deutlich, dass es mitunter einen Widerspruch gibt zwischen der objektiven Sicherheitslage und dem individuellen Sicherheitsempfinden. Er persönlich lebe gerne in der Gegend und fühle sich hier sicher.
Der Gemeinderat stellte dem neuen Revierleiter zahlreiche Fragen, u.a. zur Kontrolle von E-Scootern oder der Verurteilungsquote. OB Sebastian Frei dankte Jens Weber für seine Ausführungen: „Wir sind froh, dass wir die Polizei haben, aber wir hoffen, dass wir sie nicht brauchen.“
RappSoDie: Erhöhung der Gebühren für die Sauna zum 01.09.2026
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erhöhung der Gebühren für die Sauna zum 01.09.2026 zugestimmt. Die bisherigen Eintrittspreise sollen um jeweils 2 Euro steigen.
Trotz der benachbarten Baustelle sind die Besuchszahlen in der Sauna gut. Außerdem wird sich nach dem Abschluss der Abbrucharbeiten auch der Baulärm verringern, insofern schlägt die Betriebsführung eine moderate Preiserhöhung vor.
Ab dem 01.09.2026 sollen die folgenden Preise gelten:
| Tarif | 4 Stunden | Tageskarte |
| Erwachsene Mo – Fr | 24,00 € | 26,00 € |
| Erwachsene Sa, So, Feiertag | 26,00 € | 29,00 € |
Bei Behinderten mit einem Schwerbehindertenausweis (Vermerk B) erhält die Begleitperson freien Eintritt, außerdem müssen Besucher an ihrem Geburtstag keinen Eintritt zahlen.
Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie“: Auftragsvergabe für die Raumlufttechnischen Anlagen
Der Gemeinderat hat den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und einstimmig zugestimmt, den Auftrag für die raumlufttechnischen Anlagen an die Firma ESW- Luft- und Klimatechnik GmbH aus Ellwangen zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 2.181.381 Euro brutto einschließlich der Wartungsleistungen zu vergeben.
Im Zuge des Gesamtprojekts Abriss und Neubau des Solebads RappSoDie wurden die raum-lufttechnischen Anlagen als weiteres Gewerk im Rahmen eines EU-weiten offenen Vergabe-verfahrens ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte unter Zulassung von mehreren Hauptangeboten eines Bieters. Die Hauptangebote mussten sich allerdings nicht nur preislich, sondern auch inhaltlich voneinander unterscheiden. Insgesamt haben 17 Unternehmen die Vergabeunterlagen heruntergeladen. Zum Submissionstermin haben 5 Bieter Angebote abgegeben. Insgesamt wurden 6 Hauptangebote abgegeben. Nach umfangreicher Prüfung und Wertung der Angebote (formell, rechnerisch und inhaltlich) wurde die Vergabe an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik als wirtschaftlichstes Angebot vorgeschlagen.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wurden die unterlegenen Bieter informiert. Nach Ablauf der Stillhaltefrist kann die Zuschlagserteilung ab dem 04.08.2026 erfolgen.
Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung'' in Babstadt: Satzungsbeschluss gefasst
Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander hat der Gemeinderat einstimmig der Behandlung der Stellungnahmen für den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Babstadt zugestimmt und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 32 vom 06.08.2026 in Kraft.
Durch den Bebauungsplan soll ein Anbau an die Theodor-Heuss-Schule in Babstadt ermöglicht werden. In dem Neubau soll die Kernzeitbetreuung für die Grundschüler untergebracht werden; er wird direkt an die bestehende Grundschule angebaut. Der Baubeginn soll Anfang 2027 erfolgen.
Bauplatzvergabe im Gebotsverfahren im Baugebiet „Neckarblick'' in Heinsheim: Zustimmung zur Vergabe zum Festpreis
Einstimmig hat der Gemeinderat der Vergabe der drei (südöstlichen) Wohnbaugrundstücke mit Neckarblick zum Festpreis von 330 Euro/m² nach Einzelbeschluss des Gemeinderats zugestimmt.
Die drei Wohnbauplätze (Flst.-Nr. 3625, 3626 und 3627) wurden im Gebotsverfahren vom 01.04.-31.05.2026 beworben. In diesem Zeitraum gingen keine Bewerbungen ein. Daher sollen die Grundstücke nun, wie die übrigen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet, zum Festpreis von 330 Euro/m² angeboten und per Einzelbeschluss des Gemeinderats vergeben werden.
„Der Verkauf von Bauplätzen im Gebotsverfahren hat in der Vergangenheit gut funktioniert, aber jetzt gab es keine Interessenten“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei. Er sprach sich dafür aus, dass man nach der fertiggestellten Erschließung des Baugebietes „Neckarblick“ in Heinsheim und nach der beschlossenen Erschließung des Baugebietes „Halmesäcker“ in Fürfeld „mit der Erschließung neuer Baugebiete auf die Bremse treten“ solle.
Mehr Informationen zum Verkauf von Bauplätzen in Bad Rappenau, u.a. im Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim, gibt es unter https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bewerbung-fuer-baugrundstuecke
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte: Zustimmung zur Neukalkulation der Gebühren sowie zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau, erstellt durch die Fa. Allevo Kommunalberatung, zugestimmt. Die Kalkulation gilt für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2027. Einstimmig hat der Gemeinderat auch die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau samt dem Gebührenverzeichnis zugestimmt. Die neue Satzung trat am 01.08.2026 in Kraft. Die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte ist im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 31 vom 30.07.2026 veröffentlicht. Sie kann auch online eingesehen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen
Die bisherige Fassung der Gebührenkalkulation und der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wurde im September 2017 durch den Gemeinderat beschlossen. In der Zwischenzeit gab es sowohl im Gebäudebestand als auch bei der Entwicklung der Gebäudeanschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie dem Personalaufwand für die Betreuung größere Veränderungen.
Mit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 ist die Zahl der durch die Stadt unterzubringenden Flüchtlinge stark angestiegen. Auch die Zahl obdachlos gewordener Personen ohne Flüchtlingsbezug nimmt tendenziell seit Jahren zu. Daher war eine Neukalkulation der Gebühren und eine entsprechende Anpassung der zugehörigen Satzung notwendig geworden.
Künftig ist im Gegensatz zur bisherigen Fassung bei der Gebührenhöhe keine Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsunterkünften mit monatlichen Pauschalbeträgen und Wohnungen mit der Abrechnung nach Wohnfläche zzgl. Nebenkostenpauschale mehr vorgesehen. Die Kosten aller Unterbringungsarten sollen als monatlicher Betrag je Unterbringungsplatz sowohl für wohnungsähnliche Unterbringung als auch für Gemeinschaftsunterkünfte kalkuliert werden, da alle Gebäude demselben Zweck der Unterbringung in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen.
Infolge der Neukalkulation der Gebühren ist auch eine Anpassung der eigentlichen Satzung für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau erforderlich. Hier wurden die einzelnen Regelungen unter anderem bezüglich der Räumung der Unterkunft, Umgang mit hinterlassenen Gegenständen, Schadensersätze und Benutzungsregelungen sowie Kosten für verlorene Schlüssel an die neueste Rechtsprechung, aktuelle Regelungen anderer Kommunen und aufgrund von praktischen Erfahrungen in der Belegung angepasst.