Wasserentnahmen aus Gewässern sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Anträge können beim Landratsamt Heilbronn, untere Wasserbehörde, gestellt werden (Link: https://www.landkreis-heilbronn.de/gewaesser-und-hochwasserschutz.867.htm).

Einbauten zum Wasseraufstau oder Vertiefungen für einen Pumpensumpf sind grundsätzlich verboten.

Aktuell ist eine Entnahme, auch bei genehmigten Entnahmestellen, aufgrund der Niedrigwasserstände per Verfügung vom Landratsamt verboten.

Das Bild zeigt einen aktuellen Fall aus Fürfeld.

Wir bitten um Beachtung.