Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz
an der Weinbrennerstraße der Stadt Bad Rappenau
Aufgrund von §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabegesetztes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau am 25.07.2024 folgende Satzung beschlossen.
1. Betreiber
Der Betreiber des Wohnmobilstellplatzes ist die Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, Tel.: 07264/922-0.
2. Geltungsbereich
Der Stellplatz wird als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Benutzungsordnung gilt für die Nutzung des durch amtliche Verkehrszeichen und Hinweistafeln gekennzeichneten Teiles des Parkplatzes P1 Weinbrennerstraße und ist für alle Wohnmobiltouristen verbindlich, die sich auf dem Gelände des Stellplatzes aufhalten.
3. Abgrenzung der Nutzung
(1) Der Stellplatz darf ausschließlich zum vorübergehenden Abstellen von Wohnmobilen für touristische Zwecke und damit auch zum vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen genutzt werden.
(2) Der Stellplatz ist nur für Wohnmobile freigegeben, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
(3) Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn sie über geeignete Möglichkeiten verfügen, Abwasser und Fäkalien an Bord zu halten.
(4) Das Abstellen und Übernachten in Wohnmobilen außerhalb dieses Wohnmobilstellplatzes ist im Stadtgebiet Bad Rappenau nicht zulässig.
4. Erlaubnis
Das Abstellen der Wohnmobile bedarf der Erlaubnis der Stadt Bad Rappenau. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die vollständige Anmeldung am Kassenautomat vorgenommen wurde. Als Nachweis der Anmeldung ist das Ticket von außen gut sichtbar an der Windschutzscheibe im Wohnmobil abzulegen.
5. Nutzung des Stellplatzes
(1) Die ausgewiesenen Stellplätze stehen für Wohnmobile maximal 3 Nächte zur
Verfügung. Sonderregelungen erfolgen auf Anfrage beim Betreiber (siehe §1).
Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), Personenkraftwägen (PKW),
Motorrädern, Reisebussen, Verkaufsanhängern, Reisemobilen ohne WC sowie
das Aufbauen von Zelten sind auf dem Stellplatz nicht zugelassen.
(2) Die Gebühr beträgt pro Stellplatz und Fahrzeug 19,00 Euro pro Nacht inklusive Kurtaxe und der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Gebühr ist zur bargeldlosen Bezahlung am Kassenautomat bei Ankunft des Wohnmobilstellplatzes mit dem Wohnmobil fällig.
(3) Die Anmeldepflicht entsteht beim erstmaligen Befahren des Platzes und erfolgt über das Kassenterminal. Die Anmeldung wird durch die Ausgabe eines Tickets (siehe §4) und der Wohnmobilstellplatzkarte bestätigt.
(4) Für die Stromversorgung stehen Säulen zur Verfügung. Die Stromentnahme ist bargeldlos über die Wohnmobilstellplatzkarte möglich. Eine kWh Strom kostet 1,00 Euro inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Für die Wasserversorgung stehen ebenfalls Säulen zur Verfügung. Die Wasserentnahme ist bargeldlos über die Wohnmobilstellplatzkarte möglich. 80 l Wasser kosten 1,00 Euro inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(5) Nicht erlaubt ist:
- das Abstellen von Wohnmobilen für gewerbliche Zwecke,
- das Absetzen und Stehenlassen von Wohnkabinen,
- das Zelten,
- das Ablassen von Abwasser und Fäkalien außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen,
- das Verunreinigen des Platzes und seiner Umgebung,
- das Abbrennen von Lagerfeuern,
- Grillen mit Holzkohle oder anderen rauchentwickelnden Brennmaterialien,
- das freistehende Lagern von Gasflaschen am Wohnmobil,
- das Freihalten von Stellplätzen
- das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen
(6) Auf dem Wohnmobilstellplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Es muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
(7) Die Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Aus Rücksicht auf die Anwohner sowie andere Nutzer des Wohnmobilstellplatzes sollen in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, vermieden werden. Die Nutzung von Aggregaten oder das Laufenlassen von Motoren sind untersagt.
(8) Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht (Brandklassen A/B/C).
(9) Das Abstellen des Fahrzeugs hat innerhalb der gekennzeichneten Parzellen zu erfolgen.
(10) Hunde und sonstige Haustiere sind auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Tierkot ist umgehend zu entfernen.
(11) Die Reservierung eines Stellplatzes ist nicht möglich.
(12) Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf dem Platz ist eingeschränkt.
(13) Im Bedarfsfall kann die Sondernutzungsfläche vorübergehend eingeschränkt oder anderweitig belegt werden (Nutzung durch Veranstaltungen), ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch gegen die Stadt Bad Rappenau entsteht.
6. Haftung, Beschädigung
Die Benutzung des Stellplatzes geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Nutzers. Bei Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Stadt Bad Rappenau nur ein, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Stadt oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.
Der Stellplatzbenutzer stellt den Straßenbaulastträger bzw. die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Verwaltung frei von Entschädigungsansprüchen, für Schäden, welche im Rahmen der Platzbenutzung entstehen.
7. Verstöße gegen die Benutzungsordnung, Ordnungswidrigkeiten
Es kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1000 Euro belegt werden, wer:
- entgegen § 4 dieser Benutzungsordnung den Stellplatz nutzt, ohne nutzungsberechtigt zu sein,
- entgegen § 5 dieser Benutzungsordnung den übrigen Verboten zuwiderhandelt.
8. Anordnung für den Einzelfall
Den Anweisungen der Bediensteten der Stadt Bad Rappenau ist Folge zu leisten; das eingesetzte Personal ist berechtigt, Platzverweise auszusprechen. Die Nichtbeachtung eines rechtswirksamen Platzverweises kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
9. Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 09.08.2024 in Kraft.
Bad Rappenau, den 25.07.2024
gez.
Sebastian Frei
Oberbürgermeister
Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz (Download)