Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des Bebauungsplanes „Herrlisbrunnen 5. Änderung“, Babstadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat am 03.07.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“, Babstadt aufzustellen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat am 26.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“, Babstadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Herrlisbrunnen 5. Änderung“, Babstadt und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 26.02.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Ortskern von Babstadt östlich des Sportplatzwegs. Maßgebend ist der Geltungsbereich, wie er in der Planzeichnung des Bebauungsplans gemäß § 9 Abs. 7 BauGB festgesetzt ist. Die Größe des Plangebiets beträgt rd. 0,46 ha.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Sicherung der sozialen Infrastruktur bzw. ein zukunftsorientierter Ausbau des Schulangebots im Stadtteil Babstadt. Mit der Planung sollen sowohl der Bestand als auch der zukünftige Anbau mit Erweiterungsmöglichkeiten der Schule gesichert werden.
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Herrlisbrunnen 5. Änderung“, Babstadt in der Fassung vom 26.02.2026 liegt mit zeichnerischem Teil vom 26.02.2026, Textteil vom 26.02.2026, der Begründung vom 26.02.2026 und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 26.02.2026, gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom
Montag, 04.05.2026 bis einschließlich Freitag, 05.06.2026
öffentlich aus. Die Planunterlagen können innerhalb der Auslegefrist über die Homepage der Stadt Bad Rappenau https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, im Flur des 2. OG beim Bauverwaltungsamt während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit über das Stadtplanungsamt, Zimmer 206, Erläuterungen zum Planentwurf erhalten. Stellungnahmen können schriftlich beim Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, mündlich zur Niederschrift im Zimmer 207 oder per Mail an bauleitplanung@badrappenau.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
In den umweltbezogenen Informationen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) finden sich Ausführungen im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter und deren Betroffenheit. Die Planung hat Auswirkungen auf folgende Schutzgüter:
Schutzgut Arten:
Zu erwartende Belastung / Aufwertung: Verlust von Offenland (potenzielles Nahrungshabitat). Schaffung von Nist- / Bruthabitaten. Reptilien und Fledermäuse werden geschützt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Zur Bearbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. auch Telefonnummer und Mailadresse, soweit angegeben, und der Inhalt der Stellungnahme auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutz-gesetzes gespeichert. Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung in anonymisierter Form.
Nicht innerhalb der Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Bad Rappenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Bad Rappenau, den 27.04.2026
gez.
Sebastian Frei
Oberbürgermeister