Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.
„Mühlstraße“, Grombach Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat am 17.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlstraße“, Grombach und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Bebauungsplan „Mühlstraße“, Grombach umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 2977/1, 3020, 3020/1, 3020/2, 3020/3, 3596, 3636, 3641, 3660 (teilw.),3677/1, 4302, 4302/2 (teilw.), 4302/3, 4303 (teilw.), 4304, 4305/1, 4311/1, 4311/2, 4314/1, 4315/1, 4333 (teilw.), 4343 und 4354 (teilw.), Gemarkung Grombach. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 18.09.2024 maßgebend.
Ziel und Zweck:
Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße“, Grombach zur städtebaulichen Neuordnung des Betriebsgeländes und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung erforderlich. Damit soll eine möglichst konfliktfreie Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen ermöglicht werden.
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlstraße“, Grombach mit örtlichen Bauvorschriften, seiner Begründung und den Fachbeiträgen zur Grünordnung und zum Artenschutz werden von Montag, 28.10.2024 bis einschließlich Freitag, 29.11.2024 (Veröffentlichungsfrist) über die Homepage der Stadt Bad Rappenau veröffentlicht. Die Entwurfsunterlagen werden innerhalb der Veröffentlichungsfrist auch im Flur des Bauverwaltungsamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 2. OG während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Mühlstraße“, Grombach gingen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen ein:
• Landratsamt Heilbronn
• Regierungspräsidium Freiburg
• Regierungspräsidium Stuttgart
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@badrappenau.de übermittelt werden. Es besteht auch die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Rappenau, Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau abzugeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Zur Bearbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. auch Telefonnummer und Mailadresse, soweit angegeben, und der Inhalt der Stellungnahme auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutz-gesetzes gespeichert. Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung in anonymisierter Form.
Bad Rappenau, den 18.10.2024
gez. Frei,
Oberbürgermeister