An dieser Stelle finden Sie die rechtswirksamen Bauleitpläne der Stadt Bad Rappenau. Sie stehen zur Einsicht und zum Download bereit. Neben den Planunterlagen finden Sie auch die Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bei Erläuterungsbedarf zu den Bauleitplänen steht Ihnen das Bauverwaltungsamt zur Verfügung. Sofern Sie ein konkretes Bauvorhaben planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Baurechtsamt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen in beiden Ämtern auch in Papierform zur Einsicht aus.
Bitte beachten Sie die Größe der Downloaddateien.
Das Regierungspräsidium Stuttgart, hat mitgeteilt, dass die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach am 17.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 28.11.2024, AZ: RPS21-2511-434/3 auf Grund von § 6 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigungsfiktion eingetreten ist (§ 10 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB).
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung vom 19.12.2024 wirksam.
Der rechskräftige Flächennutzungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.