Auskunft aus dem Sorgeregister
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Fristen
Keine Fristen
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.
Hinweise
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Freigabevermerk
Landratsamt Heilbronn