Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

Fristen

Keine Fristen

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes

Kosten

Keine.

Bearbeitungsdauer

Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.

Hinweise

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Freigabevermerk

Landratsamt Heilbronn