Bereits seit dem Jahr 2010 werden die Abwassergebühren in der Stadt Bad Rappenau aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, nach Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr getrennt erhoben. Bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr bildet die Grundlage für deren Erhebung die jeweils auf einem Grundstück versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Grundstücksfläche. Diese Flächen wurden erstmals durch eine Befliegung des Gemeindegebietes landesweit bei allen Gemeinden in Baden-Württemberg ermittelt.
Schon seit längerer Zeit sind in der Kernstadt und in allen Ortsteilen die „Dogstations“ verfügbar. Alle Stationen wurden vom städtischen Bauhof aufgestellt, der auch für die Leerung und Wiederbefüllung mit Beuteln verantwortlich ist.Die genauen Standorte sind nachfolgend aufgeführt: Rappenau /Zimmerhof:1. Parkplatz Römersee2. Mühltalsee3.