Sonstige

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.

Angenommen werden u.a.:
• Pflanzen- und Holzschutzmittel
• Gifte, Säuren und Laugen
• Farb- und Lackreste, Verdünner
• Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
• Leuchtstoffröhren.

Nicht angenommen werden u.a.:
• Abfälle aus Gewerbebetrieben
• Gebinde größer als 50 Liter.

Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.
Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanlieferern jederzeit in den Entsorgungszentren/ Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn ist unter www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft abrufbar.

Recyclinghof Raiffeisenstraße
Raiffeisenstraße
74906 Bad Rappenau
Landratsamt Heilbronn
11.05.2024
14:30 - 16:00 Uhr