Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und dem überarbeiteten Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach zugestimmt.

In gleicher Sitzung hat der gemeinsame Ausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und seiner Begründung vom 08.08.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren an bereits im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne angepasst.

Mit dieser Fortschreibung werden in den Teilbereichen B.1 Sonderbaufläche für Solarenergie und Geothermie und B.2 gewerbliche Baufläche und Private Grünflächen „Mühlstraße“ Bad Rappenau – Grombach angepasst, sowie eine Bestandskorrektur der Mischbaufläche B.3 „Mühlstraße“ Bad Rappenau - Grombach vorgenommen.

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 08.08.2024 liegt mit Begründung, dem Umweltbericht vom 18.09.2024, dem Grünordnerischen Beitrag vom 18.09.2024, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 18.09.2024, den Umweltbezogenen Stellungnahmen vom Regierungspräsidium Stuttgart, Regierungspräsidium Freiburg, sowie von dem Landratsamt Heilbronn  und dem Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom

Freitag, 29.11.2024 bis einschließlich Freitag, 10.01.2025

öffentlich aus. Die Planunterlagen können innerhalb der Auslegefrist auch über die Homepage der Stadt Bad Rappenau https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, im Flur des  2. OG beim Bauverwaltungsamt während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit über das Stadtplanungsamt, Zimmer 206, Erläuterungen zum Planentwurf erhalten. Stellungnahmen können schriftlich beim Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, mündlich zur Niederschrift im Zimmer 207 oder per Mail an bauleitplanung@badrappenau.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, sowie die Umweltberichte der im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 21.06.2024 mit folgenden Inhalten:

Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz, Starkregenrisiko, Grundwasser/Altlasten/Boden, Straßen und Verkehr, Forst

  • Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart vom 11.06.2024 mit folgenden Inhalten:

Energiewende, Windenergie und Klimaschutz, Raumordnung, Gewässer/Hochwasser, Denkmal- und Kulturdenkmalschutz

  • Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg vom 18.06.2024 mit folgenden Inhalten:

Geochemie, Geologie, Aussagen über Bodenfunktionen.

  • Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg vom 19.06.2024 mit folgenden Inhalten:

Abstandsflächen und Gefahren für den Wald.

In den umweltbezogenen Informationen (Umweltbericht, Grünordnerischer Beitrag, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Abwägungstabelle) finden sich Ausführungen im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter und deren Betroffenheit. Die Planung hat Auswirkungen auf folgende Schutzgüter:

Schutzgut Arten:

Zu erwartende Belastung / Aufwertung: Verlust von Offenland (potenzielles Nahrungshabitat). Schaffung von Nist- / Bruthabitaten. Amphibien: Erhalt der Laichplätze. Reptilien und Fledermäuse werden geschützt. Vollständiger Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen im GE, Beseitigung von vorhandener Vegetation, Störung/ Beunruhigung der Tierwelt durch Lärm und Bewegungsunruhen.

Schutzgut: Biodiversität:

Zu erwartende Belastung / Aufwertung: Verlust von potentiellem Lebensraum. Aufwertung von Arteninventar durch Pflanzgebote.

Schutzgut Mensch/Erholung/Landschaftsbild:

Zu erwartende Belastung /Aufwertung: wenig Flächenverlust für Landwirtschaft. Errichtung von Gebäuden, Erschließungs- und Nebenanlagen. Errichtung einer kleinen Freiflächenphotovoltaikanlage. Veränderung der Oberflächengestalt. Verschiebung des (bebauten) Ortsrands. Störungen während der Bautätigkeit durch Lärm, Licht und Staub.

Schutzgut Biotope:

Zu erwartende Belastung: Verlust von potentiellen Lebensräumen standorttypischer Arten sowie mögliche zusätzliche betriebsbedingte Störwirkungen. Schaffung von Biotopen.

Schutzgut: Biotopverbund:

Zu erwartende Belastung / Aufwertung: Fortschreiten der Zerschneidung durch Versieglung und Intensivierung von Verkehr.

Schutzgut Boden:

Zu erwartende Belastung / Aufwertung: geringer Verlust / Einschränkung aller Bodenfunktionen durch Versieglung und Nutzungsintensität. Bodenversiegelung und Überbauung. Auf und Abtrag. Bodenverdichtung durch Befahrung und Lagerung

Schutzgut: Wasser:

Zu erwartende Belastung / Aufwertung: Einschränkungen / Verlust von Grundwasserneubildung. Oberflächengewässer mittlerer Bedeutung für Amphibien bleibt erhalten. Der Bach und die bachbegleitenden Gehölze werden als Gewässerfläche festgesetzt und erhalten. Erhöhung des Oberflächenabflusses und geminderte Verdunstungsrate

Schutzgut: Klima und Luft

Zu erwartende Belastung / Aufwertung: Störung von Kalt- und Frischluftleitbahnen, Kaltluftproduktionsflächen. Emission von Gasen, Stäuben und Abwärme während der Baumaßnahmen und Neuemission durch neue Nutzung.

Zur Bearbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. auch Telefonnummer und Mailadresse, soweit angegeben, und der Inhalt der Stellungnahme auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutz-gesetzes gespeichert. Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung in anonymisierter Form.

Nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Bad Rappenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bad Rappenau, den 21.11.2024

gez. Frei,

Oberbürgermeister

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