An dieser Stelle finden Sie die rechtswirksamen Bauleitpläne der Stadt Bad Rappenau. Sie stehen zur Einsicht und zum Download bereit. Neben den Planunterlagen finden Sie auch die Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bei Erläuterungsbedarf zu den Bauleitplänen steht Ihnen das Bauverwaltungsamt zur Verfügung. Sofern Sie ein konkretes Bauvorhaben planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Baurechtsamt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen in beiden Ämtern auch in Papierform zur Einsicht aus.
Bitte beachten Sie die Größe der Downloaddateien.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Buchäcker IIIa", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit Erlass vom 04.09.2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Bebauungsplan genehmigt. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.09.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.