Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.
5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 für den Verwaltungsraum Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2026 das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und dem überarbeiteten Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach zugestimmt.
In gleicher Sitzung hat der gemeinsame Ausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und seiner Begründung vom 11.08.2026 maßgebend. Er ergibt sich aus den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung eines Holzlagerplatzes in Kirchardt geschaffen, die städtebauliche Entwicklung in Siegelsbach und Fürfeld fortgeführt und der Flächennutzungsplan an den aktuellen Bestand in Siegelsbach angepasst werden. Darüber hinaus ist die 5. Änderung erforderlich, um den Flächennutzungsplan in Bezug auf inzwischen durchgeführte Bebauungsplanverfahren in Bad Rappenau, Babstadt und Fürfeld zu berichtigen und anzupassen.
Die zunächst geplanten Teilflächen „Hackrain“ in Kirchardt-Berwangen, Ortsabrundung „Im Brühl“ in Siegelsbach sowie Ortsabrundung „Stockbrunnengasse -Bahnhofstraße“, ebenfalls in Siegelsbach werden aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes herausgenommen. Die Wohnbaufläche „Seegarten, 1. Änderung“ in Bad Rappenau-Fürfeld wird auf eine bisher nicht realisierte Spielplatzfläche und ein angrenzendes Flurstück reduziert.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der
5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.08.2026 mit Begründung vom 11.08.2026, dem Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2013/2014 zur Baufläche „Hinterm Rathaus“, Siegelsbach vom 29.09.2026 sowie den Unterlagen zu den Umwelt- und Artenschutzbelangen der laufenden Bebauungsplanverfahren (Umweltbericht vom 10.04.2026, Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichsuntersuchung vom 10.04.2026, Fachbeitrag Artenschutz vom 10.04.2026, Anlage 1 zur Prüfung verschiedener Standortalternativen zum Bebauungsplan „Saubach - Erweiterung“ in Kirchardt, dem Fachbeitrag Artenschutz vom 05.11.2025 zum Bebauungsplan „Seegarten, 1. Änderung“ in Fürfeld), den nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen und dem Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB in der Zeit von
Freitag, 16.10.2026 bis einschließlich Dienstag, 17.11.2026
über die Homepage der Stadt Bad Rappenau wie folgt abrufbar: https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung
sowie über das UVP-Verbund-Portal über den Link
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?q=Bad+Rappenau&layer=zv abrufbar.
Zusätzlich werden die Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, im Flur des 2. OG beim Bauverwaltungsamt während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr öffentlich ausgelegt. Eine öffentliche Auslegung erfolgt innerhalb der o. g. Frist auch im Rathaus der Gemeinde Siegelsbach (Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach) und im Rathaus der Gemeinde Kirchardt (Hauptstraße 36, 74912 Kirchardt).
Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit über das Stadtplanungsamt im Rathaus der Stadt Bad Rappenau, Zimmer 206, Erläuterungen zum Planentwurf erhalten. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@badrappenau.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich (postalisch) oder mündlich zur Niederschrift beim Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau (Zimmer 208) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden, nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sowie der Umweltbericht und die Artenschutzbeiträge der laufenden Bebauungverfahren.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 vor:
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart (Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur) vom 20.04.2026 mit folgenden Inhalten:
Raumordnung, Mobilität, Straßen, Verkehr Denkmalpflege
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) vom 31.03.2026 mit folgenden Inhalten:
Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg (Landesforstverwaltung Baden-Württemberg) vom 08.04.2026 mit folgenden Inhalten:
Keine direkte oder indirekte Betroffenheit von Waldflächen
Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken vom 09.04.2026 mit folgenden Inhalten:
Aussagen zum Regionalen Grünzug
Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 13.04.2026 mit folgenden Inhalten:
Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Grundwasser, Bodenschutz, Altlasten, Abwasser, Straßen und Verkehr
Stellungnahme BUND vom 09.04.2026 mit folgenden Inhalten:
Aussagen zur Durchführung von Umweltprüfungen, zum Regionalen Grünzug und Biotopen
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest vom 15.04.2026 mit folgenden Inhalten:
Aussagen zum Wildschutz, zu Gehölzrückschnitten oder Ersatzpflanzungen
Zweckverband WVG Mühlbach vom 13.04.2026
Aussagen zur Trinkwasserversorgung
Stellungnahmen vom 31.03.2026 von Bürgern aus Kirchardt zur gewerblichen Baufläche „Hackrain“ in Berwangen mit folgenden Inhalten:
Aussagen zu Arten und Biotopen, Wasserhaushalt, Starkregenrisiko, landwirtschaftlichen Flächen, Umgang mit Grund und Boden, Verkehrs- und Immissionsbelastungen
In den umweltbezogenen Informationen (Umweltberichte, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Abwägungstabelle) finden sich Ausführungen im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter und deren Betroffenheit. Die Planungen haben Auswirkungen auf folgende Schutzgüter:
Bebauungsplan „Seegärten, 1. Änderung“, Fürfeld
Schutzgut Arten
Europäischer Vogelarten:
Zu erwartende Beeinträchtigung: Tötung und/oder Verlust von Nestern mit Eiern
Vorgesehene Vermeidungsmaßnahme: Gehölzrückschnitte und Rodungen außerhalb der Brutzeit, Baufeldfreimachung vor Beginn der Vegetationsperiode, regelmäßige Mahd, um Anlage von Nestern bodenbrütender Arten zu vermeiden
Um die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin zu erfüllen, sind vorgezogene Maßnahmen durchzuführen.
Zauneidechse
Keine zu erwartende Beeinträchtigung, da keine Nachweise auf ein Vorkommen im Plangebiet. Regelmäßige Mahd wird empfohlen, um aufgrund fehlender Deckungsstrukturen ein Einwandern zu verhindern.
Fledermäuse
Zu erwartende Beeinträchtigung: Tötung oder Verletzung bei Rodung von Gehölzen und bei Abbruch, Umbau oder Sanierung von Gebäuden.
Vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen: Abbruch, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im Zeitraum Oktober bis Ende Februar.
Im Baumbestand wurden keine Quartiere festgestellt. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann dahingehend somit ausgeschlossen werden.
Bebauungsplan „Saubach - Erweiterung“, Kirchardt
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Zu erwartende Beeinträchtigung: Umwandlung von Ackerflächen in Schotterflächen und zum Teil in unbefestigte Lagerflächen, dadurch Abnahme der ökologischen Wertigkeit
Vermeidung/Minimierung: Regelmäßige Mahd im Vorfeld von Bauarbeiten
Kompensation: Geeignete Maßnahme im Wert des für dieses Schutzgut errechneten Kompensationsdefizits.
Schutzgut Boden
Zu erwartende Beeinträchtigung: Weitgehender Verlust von Bodenfunktionen durch Anlage von Schotterwegen, Bodenverdichtungen und der Nutzung des Bodens als Holzlagerplatz
Kompensation: Geeignete Maßnahme im Wert des für dieses Schutzgut errechneten Kompensationsdefizits.
Schutzgut Arten
Untersuchung des Plangebiets auf das mögliche Vorkommen von europäischen Vogelarten, (insbesondere Offenlandbrüter); Haselmaus, Fledermäuse u. Zauneidechse.
Ein Vorkommen der genannten Arten konnte nicht festgestellt werden. Im Hinblick auf die Zauneidechse ist die ackerbauliche Nutzung bis unmittelbar vor Baubeginn fortzuführen oder andernfalls das Baufeld alle zwei Wochen zu mähen, um das Entstehen von interessanten Strukturen für Reptilien zu verhindern.
Umweltbericht vom 29.09.2026 zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2013/2014 Bad Rappenau-Kirchardt-Siegelsbach zur Baufläche „Hinterm Rathaus“, Siegelsbach
Schutzgut Boden
Zu erwartende Beeinträchtigung: Verlust und teilweiser Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Überbauung, Verdichtung.
Kompensation: Geeignete Maßnahme im Wert des für dieses Schutzgut errechneten Kompensationsdefizits.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Verlust oder teilweiser Verlust von Grünlandlebensräumen.
Kompensation: Festsetzungen durch Bebauungsplan zur Begrünung von Bauflächen und randlichen Eingrünung
Schutzgut Biologische Vielfalt
Abnahme der biologischen Vielfalt durch Bebauung.
Vermeidung: Festsetzungen durch Bebauungsplan zum Erhalt von Obstbäumen
Schutzgut Arten
Untersuchung des Plangebiets auf das mögliche Vorkommen von europäischen Vogelarten, Zauneidechse, Fledermäuse und Nachtfalterarten.
Festsetzung von Vermeidungs- und/oder vorgezogenen Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) im Wege des Bebauungsplanverfahrens für Zauneidechse, Fledermäuse und europäische Vogelarten. Ein Vorkommen von Nachtfalterarten konnte nicht festgestellt werden.
Zur Bearbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. auch Telefonnummer und Mailadresse, soweit angegeben, und der Inhalt der Stellungnahme auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutz-gesetzes gespeichert. Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung in anonymisierter Form.
Nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau-Kirchardt - Siegelsbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bad Rappenau, den 12.10.2026
gez. Frei,
Oberbürgermeister