Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.

Lärmaktionsplan Bad Rappenau - Runde 4

Fortschreibung Lärmaktionsplan - Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bad Rappenau hat die Ergebnisse der Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Bad Rappenau mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

Im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschließlich 17.01.2025 können Sie nachfolgend die Planunterlagen einsehen. Zusätzlich besteht während den Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus, Kirchstraße 4. Die Unterlagen werden im Hauptflur des 2. OG während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift, schriftlich an die Stadt Bad Rappenau, Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau und elektronisch an laermaktionsplan@badrappenau.de abgegeben werden.  Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Bad Rappenau ein.

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